Sozialgericht stellt WDB-Folgen fest
Unser Mandant, ein mittlerweile ehemaliger Soldat, streitet mit der Bundeswehr über Versorgungsansprüche nach dem SVG. Streitig waren besonders auch die orthopädischen Folgen einer Wehrdienstbeschädigung (WDB). Das Personalverwaltungsamt der Bundeswehr verneinte diese. Der Rechtsstreit landete aher letztlich vor dem Sozialgericht Regensburg und hatte einen für unseren Mandanten positiven Ausgang.
Mit Urteil vom 29.08.2022 (Az. S 6 VS 6/19) stellte die 6. Kammer des Sozialgerichts, wie vom orthopädischen Sachverständigen Dr. W. im Prozess festgestellt und von uns für unseren Mandanten zuletzt beantragt, fest, dass Folgen der WDB unseres Mandanten sind: Kapsel-Labrum-Schaden linke Schulter unter Beteiligung des Ligamentum glenohumerale inferius, Hill-Sachs-Delle linker Oberarmkopf nach Subluxation des linken Schultergelenkes.
Ein Erfolg, der die weitergehende Realisietrung von Versorgungsansprüchen deutlich erleichtern wird.