Anspruch auf teilweise Erwerbsminderungsrente vor Gericht anerkannt
Bei unserer Mandantin wurde im Jahr 2012 ein Gehirntumor festgestellt. Sie wurde deshalb im August 2012 operiert. Sie leidet seitdem an einer Hypophysenvorderlappeninsuffizienz. Auch eine depressive Störung hat sich entwickelt. Ihre Belastbarkeit ist durch die Folgen des Tumors, der stattgefundenen Operationen und durch die notwendige Medikamenteneinnahme sehr gering.
Wegen ihrer Erkrankungen beantragte die Klägerin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund), bei der sie gesetzlich rentenversichert ist, die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung. Diesem Antrag gab die DRV Bund statt und bewilligte ihr Teilerwerbsminderungsrente bis zum 31.03.2018. Für die Zeit ab 01.04.2018 wurde die Zahlung abgelehnt, da unsere Mandantin nicht mehr erwerbsgemindert sei.
Gegen diese Entscheidung wurde mit Erfolg vor dem Sozialgericht Regensburg geklagt (Aktenzeichen S 9 R 212/19).
Nach Einholung eines neurologischen Gutachtens, das die teilweise Erwerbsminderung unserer Mandantin bestätigte, gab die Rentenversicherung ein Anerkenntnis ab und erkannte auch für die Zeit ab 01.04.2018 eine teilweise Erwerbsminderung und die entsprechene Rentenzahlung an.