Staatsanwaltschaft Regensburg stellt Ermittlungsverfahren wegen Sozialleistungsbetrugs ein
Die von Rechtsanwalt Mathias Klose verteidigte Mandantin stand im Bezug von Arbeitslosengeld. Sie nahm in dieser Zeit eine Beschäftigung auf. Noch an dem Tag, an dem sie die Beschäftigung aufnahm, fragte sie bei ihrer Betreuerin nach, ob sie die Beschäftigung sofort melden müsse. Ihre Betreuerin teilte ihr daraufhin mit, sie solle den Erhalt des schriftlichen Arbeitsvertrags abwarten. Diesem Rat kam unsere Mandant verständlicherweise nach. Nach einigen Tagen zerschlug sich das Beschäftigungsverhältnis jedoch schon wieder, ein schriftlicher Arbeitsvertrag wurde nicht geschlossen. Eine Mitteilung an die Bundesagentur für Arbeit - Agentur für Arbeit Regensburg erfolgte nicht.
Die Aufnahme einer Beschäftigung steht aber dem Anspruch auf Arbeitslosengeld entgegen. Es fehlt an der Verfügbarkeit für den allgemeinen Arbeitsmarkt. Unsere Mandantin hätte also im betroffenen Teitraum keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld gehabt.
Wie so oft, wurde die Beschäftigung der Arbeitsagentur über einen Datenabgleich nachträglich bekannt. Gegen unsere Mandantin wurde daraufhin Anzeige wegen des Verdachts des Sozialleistungsbetrugs (§ 263 StGB) bei der Staatsanwaltschaft Regensburg gestellt.
Nachdem unsere Mandantin unter laufender Bewährung stand handelte es sich um eine durchaus heikle und gefährliche Angelegenheit. In einer ausführlichen Verteidigungsschrift wurden der Staatsanwaltschaft Regensburg die näheren Umstände des Beschäftigungsverhältnisses und der Kommunikation unserer Mandantin mit ihrer Betreuerin dargestellt und beantragt, das Ermittlungsverfahren einzustellen. Dem Antrag kam die Staatsanwaltschaft mit Verfügung vom 09.01.2023 nach und stellte das Verfahren gegen unsere Mandantin nach § 45 Abs. 1 JGG ein (Az. 404 Js 31777/22).