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Klage lohnt - Schwerbehinderung vor dem SG Regensburg erreicht

Die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft nach dem SGB IX kann ein komplexer und mitunter frustrierender Prozess sein. Menschen mit Behinderungen haben nicht nur mit ihren gesundheitlichen Herausforderungen zu kämpfen, sondern auch mit bürokratischen Hürden und einer Vielzahl von Anforderungen, um den Status der Schwerbehinderteneigenschaft zu erhalten.

Eine der zentralen Anforderungen bei der Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft ist eine umfassende medizinische Dokumentation. Hierbei kommt es häufig zu Schwierigkeiten, da nicht alle Ärzte und Gesundheitseinrichtungen über ausreichend Erfahrung mit den spezifischen Anforderungen des SGB IX verfügen. Um die Behinderung angemessen nachzuweisen, sind nicht nur aktuelle Befunde erforderlich, sondern oft auch zurückliegende medizinische Berichte. Hierbei kann es herausfordernd sein, fehlende Dokumente zu beschaffen oder ältere Aufzeichnungen wiederzufinden. Die Definition einer Schwerbehinderung kann je nach individuellem Fall variieren und umfasst nicht nur körperliche, sondern auch geistige oder seelische Beeinträchtigungen. Dies kann zu Unsicherheiten führen, ob die eigenen Beeinträchtigungen den Kriterien des Gesetzes entsprechen. Insbesondere bei unsichtbaren Behinderungen wie psychischen Erkrankungen ist es oft schwer, die Auswirkungen auf den Alltag nachzuweisen.

Schon der Antragsprozess für die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft erfordert eine Vielzahl von Formularen, Dokumenten und Nachweisen. Dies kann gerade für Menschen, die ohnehin schon mit gesundheitlichen Einschränkungen zu kämpfen haben, überwältigend sein. Auch die Kommunikation mit den zuständigen Behörden kann sich als kompliziert und zeitaufwändig erweisen.

 

Es kommt nicht selten vor, dass Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft zunächst abgelehnt werden. Dies kann frustrierend sein und erfordert oft den Gang in ein Widerspruchsverfahren. So auch in unserem aktuellen Fall. Das Versorgungsamt sah lediglich einen GdB von 40 außergerichtlich.

Die Unsicherheit über den Ausgang dieses Verfahrens und der damit verbundene Zeitaufwand stellen zusätzliche Belastungen für die Betroffenen dar.

 

Die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft hat nicht nur rechtliche, sondern auch finanzielle und berufliche Konsequenzen. Sie kann Einfluss auf den Anspruch auf bestimmte Sozialleistungen haben und im Arbeitskontext den Weg für Schutzmaßnahmen und -anpassungen ebnen. Auch für die Altersrente ist die Schwerbehinderung von zentraler Bedeutung.

 

Die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft nach dem SGB IX ist ein komplexer Prozess, der mit zahlreichen Herausforderungen verbunden sein kann. Von medizinischer Dokumentation über bürokratischen Aufwand bis hin zu Unsicherheiten über die individuelle Definition einer Schwerbehinderung – die Betroffenen sehen sich mit einer Vielzahl von Schwierigkeiten konfrontiert. Dennoch ist es wichtig, sich von diesen Hindernissen nicht entmutigen zu lassen, da die Schwerbehinderteneigenschaft bedeutende rechtliche und soziale Vorteile bieten kann. 

 

So auch im Falle unserer Mandantin. Wie bereits oben erwähnt, sah das ZBFS - Versorgungsamt (nur) einen GdB von 40. Im Verfahren vor dem Sozialgericht Regensburg (Az. S 4 SB 711/22) konnte aber durch ein medizinisches Sachverständigengutachten gezeigt werden, dass insbesondere Morbus Crohn, Morbus Bechterew, Herzrhythmusstörungen und eine generalisierte Angststörung einen Gesamt-GdB von 50 bedingen.  Im Hinblick auf das Ergebnis des Gutachtens erkannte dies auch das Versorgungsamt im Termin zur Erörterung der Sach- und Rechtslage vom 31. Juli 2023 an.

Ein schöner Erfolg für unsere Mandantin!

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