Lebender Köderfisch? Keine Strafe!
Gegen unseren Mandanten wurde wegen eines Verstoßes gegen § 17 TierschutzG ermittelt. Er soll mit einem lebenden Köderfisch geangelt haben. Das Verfahren gegen den von Rechtsanwalt Mathias Klose verteidigten Mandanten wurde nun antragsgemäß eingestellt - mangels Tatverdachts.
In der Verteidigungsschrift, in der die Einstellung des Ermittlungsverfahrens beantragt worden war, wurde durch Rechtsanwalt Mathias Klose u.a. auf die "Schmerzproblematik" bei Fischen ingewiesen: "Voraussetzung einer Strafbarkeit wäre dann aber, dass tatsächlich in der Lage sind, Schmerzen und Leiden zu empfinden. Die aus den 1980er und 1990er Jahren stammende und bis vor Kurzem immer wieder unkritisch übernommene Annahme, Fische würden Leiden und Schmerzen empfinden können, ist in der wissenschaftlichen Literatur in neuerer Zeit jedoch widerlegt bzw. zumindest nachhaltig in Zweifel gezogen.
Im Jahr 2013 hat zur Prüfung der Fähigkeit zur Leidens- und Schmerzempfindung von Fischen ein siebenköpfiges Forscherteam um Prof. Dr. Robert Arlinghaus, Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei, Berlin, alle wesentlichen Studien zum Thema Fischschmerz auf den Prüfstand gestellt (vgl. Rose, J.D., Arlinghaus, R., Cooke, S.J., Diggles, B.K., Sawynok, W., Stevens, E.D. & Wynne, C.D.L (im Druck) Can fish really feel pain? Fish and Fisheries, DOI: 10.1111/faf.12010). Bei ihren Recherchen entdeckten die Wissenschaftler aus Europa, Kanada, Australien und den USA viele Mängel
der bis dahin geltenden Einschätzung. Die Hauptkritikpunkte der Autorengruppe: Fischen fehlen wesentliche sinnesphysiologische Voraussetzungen für ein bewusstes Schmerzempfinden..."
Durch Verfügung vom 13. Oktober 2023 stellte die Staatsanwaltschaft Regensburg - Zweigstelle Straubing dann auch das Strafverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO ein (Az.: 708 Js 28369/23).