Sozialgericht Regensburg: Volle Erwerbsminderungsrente erreicht
Unser Mandant leidet an ganz erheblichen Erkrankungen, insbesondere an einer chronifizierten Depression mit Angstzuständen, Panikattacken, erheblichen Minderung der Belastungsfähigkeit, des Antriebs und der Konzentrations- und Merkfähigkeit, einem LWS- und HWS-Syndrom, einer Schädigung des Ellenbogengelenks, Diabetes mellitus Typ 2 und Bluthochdruck. Er konnte krankheitsbedingt nicht mehr erwerbstätig sein und beantragte bei seiner Rentenversicherung, der DRV Bayern Süd in Landshut, die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente. Wie so oft, wurde der Rentenantrag durch die DRV Bayern Süd zunächst abgelehnt. Auch der Widerspruch wurde durch die Landshuter Sozialbehörde als unbegründet zurückgewiesen. Unser Mandant ließ sich jedoch - völlig zu Recht, wie die Erfolge vor Gericht zeigen - nicht entmutigen, sondern er erhob Klage vor dem Sozialgericht in Regensburg. Dort änderten sich die Vorzeichen dann wesentlich.
Der gerichtlich bestellte Sachverständige bejahte die medizinischen Rentenvoraussetzungen, d.h. das Vorliegen von Erwerbsminderung, sogar von voller Erwerbsminderung. Nachdem das Gericht zu verstehen gab, dem Gutachtensergebnis folgen zu wollen, konnte mit der Rentenversicherung unseres Mandanten im Termin zur mündlichen Verhandlung vor der 10. Kammer des Sozialgerichts Regensburg ein erfreulicher Vergleich geschlossen werden, durch den unser Mandant eine volle Erwerbsminderungsrente ab 01.10.2023 bis 31.03.2026 erhält (Sozialgericht Regensburg, Aktenzeichen S 10 R 147/22).