Erfolgreiche Klage - Mandant erhält Erwerbsminderungsrente
Zur Erwerbsminderung führen besonders oft psychische Erkrankungen. Dass psychische Erkrankungen aber nicht nur oft zur Erwerbsminderung führen, sondern auch zur Erwerbsminderungsrente, zeigt ein aktueller Fall aus unserer Kanzlei.
Unser Mandant leidet an verschiedenen psychischen Erkrankungen, vor allem aneiner chronifizierten Depression, die symptomatisch insbesondere gekennzeichnet ist durch Antriebsstörungen, Gedankenkreisen, Grübelneigung, sozialen Rückzug, Ängste, Panikattacken, Schlafstörungen, Müdigkeit und innere Unruhe. Er war aufgrund dieser Symptomatik nicht mehr in der Lage, erwerbstätig zu sein; jedenfalls nach seiner Einschätzung und der seines behandelnden Facharztes für Psychiatrie.
Seine Rentenversicherung, die DRV Bayern Süd in Landshut, hatte bedauerlicherweise zunächst eine andere Einschätzung zum Leistungsvermögen unseres Mandanten und lehnte den Ewerbsminderungsrentenantrag ab und wies den Widerspruch gegen die Rentenablehnung zurück. Daher musste sich das Sozialgericht Regensburg (Az. S 10 R 86/23) mit der Angelegenheit befassen. Im Klageverfahrenb vor der 10. Kammer des Sozialgerichts Regensburg wurde auf unser Betreiben hin ein medizinisches Sachverständigengutachten eingeholt. Dieses hat die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung dann - in Übereinstimmung mit der Einschätzung unseres Mandanten, seiner Ärzte und von uns - bestätigt. Im Termin zur Erörterung des Sachverhalts vor dem Regensburger Sozialgericht schloss sich auch die DRV Bayern Süd dieser Einschätzung an, so dass der Rentenspruch unseres Mandanten erfreulicherweise durch Abschluss eines Vergleichs durchgesetzt werden konnte:
"Die Beklagte erbringt an den Kläger unter Abänderung des Bescheides vom 11.10.2022 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 09.01.2023 unter Annahme des Leistungsfalles der vollen Erwerbsminderung am 16.08.2023 volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit ab 01.03.2024 bis 28.02.2025".
Ein toller Erfolg für unseren Mandanten, dessen Lebensunterhalt durch die Durchsetzung der Erwerbsminderungsrente vor Gericht gesichert werden konnte. Ein geradezu klassisches Beispiel dafür, dass es sich lohnt, sich durch Rentenablehnung oder durch einen Misserfolg im Widerspruchsverfahren nicht entmutigen zu lassen!