Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Kurzbeitrag zur KVdR in der Wirtschaftswoche

In einer der kommenden Ausgaben der Wirtschaftswoche (WiWo) erscheint ein Kurzbeitrag von Rechtsanwalt Mathias Klose, der seit Längerem zu den WiWo-Coaches gehört, zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Den Beitrag finden Sie in der entsprechenden Printausgabe der WiWo oder online. Sobald der genaue Erscheinungstermin feststeht, informieren wir Sie natürlich hier.

 

Die Versicherungspflicht von Rentnern in der gesetzlichen Krankenversicherung (KVdR) ist in § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V geregelt: Krankenversicherungspflichtig sind Personen, die die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen und diese Rente beantragt haben, wenn sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte des Zeitraums Mitglied oder familienversichert waren.

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