Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Premiere: Videokonferenzverhandlung

Nahezu alle Gerichtsordnungen sehen mittlerweile die Möglichkeit vor, Verhandlungen im Wege der Bild-/Tonübertragung durchzuführen, etwa das SGG in § 110a oder die ZPO in § 128a: "Das Gericht kann den Beteiligten, ihren Bevollmächtigten und Beiständen auf Antrag oder von Amts wegen gestatten, sich während einer mündlichen Verhandlung an einem anderen Ort aufzuhalten und dort Verfahrenshandlungen vorzunehmen. Die Verhandlung wird zeitgleich in Bild und Ton an diesen Ort und in das Sitzungszimmer übertragen.".
Vor Beginn der Corona-Pandemie fehlten an vielen Gerichten aber noch die technischen Voraussetzungen hierfür. Erst im Laufe der Pandemie wurde in Bayern wirklich ernsthaft begonnen, die bayerischen Gerichte mit der erforderlichen Technik auszustatten.

Dennoch sind die Gerichte bislang sehr zurückhaltend, Verhandlungen im Wege der Videokonferenz über das freistaateigene Portal https://join.video.bayern.de/ durchzuführen. Es dauerte daher auch bei uns in der Kanzlei lange bis wir die Gelegenheit hatten, per Videokonferenz zu verhandeln. Nun aber war es soweit.

Unsere "Premieren-Videoverhandlung" fand am 18. Mai statt.

In einem Schadensersatzprozess vor dem Amtsgericht Kelheim (Az. 1 C 397/20) wurde die mündliche Verhandlung (Güteverhandlung und Haupttermin) per Videokonferenz durchgeführt. Alle Prozessbeteiligten befanden sich an verschiedenen Orten. Die Vorsitzende war vor Ort am Amtsgericht Kelheim im eigentlichen Sitzungssaal, die Gegnervertreterin hielt sich in ihrem Büro in Regensburg auf, Rechtsanwalt Mathias Klose befand sich als Klägervertreter in unserer Kanzlei in Regensburg und unsere Mandanten schalteten sich von zuhause aus Abensberg aus zu.

Die Verhandlung verlief in technischer Hinsicht völlig problemlos, weder beim Login noch bei der Durchführung der Verhandlung zeigten sich Schwierigkeiten. Bestenfalls anfangs war es ein wenig ungewohnt, vor dem Monitor und der Kamera im Büro zu sitzen und nicht vor der Richterbank im Sitzungssaal. 

Aus unserer Sicht stellt die Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung, wie sie etwa § 110a SGG oder 128a ZPO vorsehen, eine sehr gute und begrüßenswerte zeitgemäße Alternative zur herkömmlichen "Verhandlung in Präsenzform" dar. Gerade wenn es nicht darauf ankommt, sich z.B. einen persönlichen Eindruck von einem Zeugen zu machen oder ein Beweismittel unmittelbar in Augenschein zu nehmen, spricht nichts gegen eine Videoverhandlungs, sondern viel dafür - die Beteiligten, die häufig - wie auch hier - nicht am Gerichtssitz wohnen oder ihre Kanzlei haben, ersparen sich durch die Vermeidung der Fahrten an das Gericht und wieder zurück Zeit und Geld. Auch dürfte die Durchführung einer Verhandlung im Wege der Videokonferenz für viele Beteiligte, für die die Teilnahme an Prozessen oftmals ja sehr belastend ist, weniger emotionaliserend sein als bei vor-Ort-Verhandlungen. Denn beispielsweise lassen sich so direkte Konfrontationen mit dem Gegner, und damit "hitzige" oder auch unangenehme Situationen, vermeiden.

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