Rente wegen voller Erwerbsminderung vor dem Sozialgericht durchgesetzt
In einem Erwerbsminderungsrentenrechtsstreit vor dem Sozialgericht München (Az. S 11 R 665/20) kam der psychiatrische Sachverständige zu der Einschätzung, dass unser Mandant voll erwerbsgemindert sei. Die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd teilte diese Einschätzung zunächst aber nicht. Das Gericht wies die DRV im Rahmen eines Termins zur Erörterung der Sach- und Rechtslage am 19.05.2021 dann auf Folgendes hin:
"Die Vorsitzende führt aus, dass nach dem Gutachten Dr. K. der Kläger nur unter dreistündig leistungsfähig ist. Die Einschätzung Dr. K. stimmt mit den vorgelegten und angeforderten Unterlagen des Neurozentrums sowie der Einschätzung der behandelnden Diplom-Psychologin überein [...] Somit hat das Gericht keine Anhaltspunkte dafür, dass die Einschätzung des Sachverständigen Dr. K., der den Kläger persönlich untersucht hat, nicht dem tatsächlichen Gesundheitszustand des Klägers entspricht. Das Gericht schlägt daher eine vergleichsweise Einigung auf eine Zeitrente vor."
Auf diesen Hinweis hin änderte die DRV ihre Ansicht und schloss mit unserem Mandanten einen erfreulichen Vergleich:
"Die Beklagte gewährt dem Kläger unter Aufhebung des Bescheides vom 05.12.2019 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 30.04.2020 ab An-tragstellung Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit bis 30.04.2023 [...] Die Beklagte erstattet dem Kläger die notwendigen außergerichtlichen Kosten."