Wer auch sonst? Der Teufel war's!
Es gibt Momente im Gerichtssaal, da fragt man sich unweigerlich, ob man nicht doch in einem Theaterstück oder einem Kinofilm gelandet ist – einem sehr schrägen noch dazu. Genau so ein Moment ereignete sich am 3. September in einem Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Regensburg. Die Verhandlung drehte sich u.a. um eine Schlägerei. Soweit, so alltäglich. Doch was dann folgte, war alles andere als gewöhnlich.
Als die vorsitzende Richterin des Schöffengerichts den Zeugen befragte, was denn nun der Auslöser für die Schlägerei gewesen sei, antwortete dieser: „Der Teufel war’s.“
Eine solche Erklärung hört man selbst als erfahrener Strafverteidiger nicht jeden Tag. Die Richterin, überrascht ob dieser Antwort, versuchte mehrmals, dem Zeugen eine weniger dämonische Antwort zu entlocken. Doch dieser blieb standhaft: „Der Teufel war’s.“ Keine weitere Erklärung. Keine näheren Ausführungen. Einfach nur: „Der Teufel war’s.“
Man könnte meinen, es handele sich hier um den Beginn eines mittelalterlichen Hexenprozesses, aber nein, wir befinden uns im Jahr 2024 in einem bayerischen Gerichtssaal. Die Verteidigung, Rechtsanwalt Mathias Klose, konnte sich ein Schmunzeln nicht verkneifen – solche Argumentationen findet man schließlich nicht in jedem Lehrbuch.
Ob der Teufel nun tatsächlich die Finger im Spiel hatte oder nicht, wird wohl das Geheimnis des Zeugen bleiben. Das Gericht jedenfalls ließ sich von dieser Aussage nicht in die Irre führen und verlegte sich auf die eher weltlichen Beweise, um den Fall zu klären.
(Amtsgericht Regensburg - 20 Ls 513 Js 11058/24)