Erfolg im Widerspruchsverfahren: Hoher Berufsschadensausgleich für Mandant
In einem aktuellen Fall konnte unsere Kanzlei erneut einen wichtigen Erfolg für einen Mandanten erzielen. Dieser war während seiner Diensttätigkeit bei der Bundeswehr schwer verletzt worden und litt fortan unter gravierenden gesundheitlichen Einschränkungen. Durch unsere erfolgreiche Arbeit im Widerspruchsverfahren konnte er nun rückwirkend mit rund 92.000 € und dauerhaft laufend mit rund 2.800 € monatlich entschädigt werden.
Unser Mandant erlitt im Rahmen seines Wehrdienstes bei der Bundeswehr eine schwerwiegende Verletzung, die ihn bis heute belastet. Nach einem Schädel-Hirn-Trauma traten bei ihm Kopfschmerzen, zerebrale Anfälle (Epilepsie), eine Wesensänderung mit kognitiven Einschränkungen sowie Ängste auf. Diese gesundheitlichen Beeinträchtigungen schränkten ihn nicht nur im Alltag massiv ein, sondern führten auch zu erheblichen Problemen im Berufsleben. Da die Wehrdienstbeschädigungen einen direkten Einfluss auf seine berufliche Leistungsfähigkeit hatten, beantragte unser Mandant einen Berufsschadensausgleich bei der Bundeswehr. Dieser Ausgleich soll Verdienstausfälle kompensieren, die infolge einer Wehrdienstbeschädigung entstanden sind.
Wie leider so oft in solchen Fällen, lehnte die Bundeswehr den Antrag zunächst ab. Sie argumentierte, dass die Wehrdienstbeschädigungen unseres Mandanten nicht zu einem nachweisbaren Verdienstausfall geführt hätten – eine wesentliche Voraussetzung für den Berufsschadensausgleich. Unser Mandant stand nun nicht nur weiterhin mit seinen gesundheitlichen Problemen allein da, sondern auch ohne die finanzielle Unterstützung, die ihm zusteht.
Unsere Kanzlei hat daraufhin einen Widerspruch gegen die Ablehnungsentscheidung der Bundeswehr eingelegt. Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens konnten wir überzeugend darlegen, dass die gesundheitlichen Einschränkungen unseres Mandanten sehr wohl zu erheblichen Verdienstausfällen geführt haben. Nach eingehender Prüfung nahm die Bundeswehr ihre ursprüngliche Entscheidung durch Abhilfebescheid vom 19.08.2024 zurück und bewilligte unserem Mandanten rückwirkend ab Mai 2018 den Berufsschadensausgleich.
Durch die erfolgreiche Arbeit unserer Kanzlei erhält unser Mandant nun eine Nachzahlung in Höhe von rund 92.090,00 Euro für die vergangenen Jahre. Darüber hinaus wurde ihm ab Oktober 2024 ein monatlicher Berufsschadensausgleich in Höhe von 2.830 Euro zugesprochen. Diese finanzielle Entlastung hilft ihm, seine laufenden Kosten zu decken und sich auf seine Gesundheit zu konzentrieren, ohne sich um seine finanzielle Zukunft sorgen zu müssen.
Dieser Fall zeigt erneut, dass es sich lohnt, bei ungerechtfertigten Ablehnungen nicht aufzugeben. Unsere Kanzlei setzt sich seit vielen Jahren kompetent und mit Nachdruck für die Rechte von Wehrdienstleistenden und allen anderen sozialrechtlich Betroffenen ein. Wenn auch Sie oder Ihre Angehörigen Unterstützung bei Anträgen, im Widerspruchsverfahren oder vor dem Sozialgericht benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!