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Widerspruch alleine reicht nicht - AdV nicht vergessen!

Ein aktueller Fall aus meiner Kanzlei zeigt erneut eine Problematik, die sich in der Praxis regelmäßig stellt: Ein Widerspruch gegen einen Betriebsprüfungsbescheid der Deutschen Rentenversicherung (DRV) entfaltet keine aufschiebende Wirkung. Für Betroffene bedeutet dies, dass sie trotz des Widerspruchs dazu verpflichtet sind, die im Bescheid festgesetzten Beträge zunächst zu begleichen, sofern keine zusätzlichen Maßnahmen ergriffen werden.

In der Regel hat ein Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt nach § 86a SGG aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass die Vollziehung des Bescheids bis zur Entscheidung über den Widerspruch ausgesetzt wird. Bei Betriebsprüfungsbescheiden der DRV ist dies jedoch anders: Hier ordnet das Gesetz an, dass ein Widerspruch die Vollziehbarkeit nicht hemmt.

Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass die im Bescheid geforderten Beiträge auch während des laufenden Widerspruchsverfahrens zu zahlen sind. Andernfalls droht die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen.

Was können Betroffene tun?
Um die finanzielle Belastung während des Widerspruchsverfahrens zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) nach § 86a Abs. 3 SGG zu stellen. Dieser Antrag kann entweder direkt bei der DRV oder beim zuständigen Sozialgericht als Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eingereicht werden.

Wichtige Punkte bei der Antragstellung:
1. Begründung: Der Antrag sollte gut begründet sein. Es empfiehlt sich, darzulegen, warum ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids bestehen oder eine unbillige Härte vorliegt.
2. Fristen: Der Antrag sollte möglichst zeitnah nach Zugang des Bescheids gestellt werden, um Vollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden.
3. Nachweise: Fügen Sie alle relevanten Unterlagen bei, die Ihre Argumentation stützen.

Fazit:
Die fehlende aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen Betriebsprüfungsbescheide der DRV stellt Betroffene regelmäßig vor Herausforderungen. Ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung kann jedoch eine praktikable Lösung sein, um finanzielle Belastungen während des Verfahrens zu minimieren.

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