Wenn die DRV die Rente ablehnt – Der Gang zum Sozialgericht lohnt!
Wenn es nach der Deutschen Rentenversicherung (DRV) geht, sind Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen offenbar oft erstaunlich fit für den Arbeitsmarkt. So auch im Fall unserer Mandantin, die seit vielen Jahren unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) und schweren Depressionen leidet. Eine Krankheitshistorie, die geprägt ist von langwierigen Klinik- und Reha-Aufenthalten, intensiven Psychotherapien und medikamentöser Behandlung. Ein normales Berufsleben? Unmöglich. Studium? Musste sie abbrechen. Ausbildung? Ebenfalls gescheitert – nicht aus mangelndem Willen, sondern weil die Krankheit ihr immer wieder die Beine wegzog.
Trotz dieser offensichtlichen Einschränkungen lehnte die DRV im Jahr 2023 ihren Antrag auf Erwerbsminderungsrente ab.
Die Begründung: Sie erfülle weder die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen noch sei sie medizinisch erwerbsgemindert. Wer jetzt glaubt, dass hier eine umfassende und objektive Prüfung stattgefunden hat, der irrt. Die Realität sieht oft so aus: Standardisierte Ablehnungen, pauschale Einschätzungen, wenig individuelle Betrachtung.
Also blieb letztlich nur der Gang zum Sozialgericht Regensburg (Aktenzeichen S 17 R 361/24). Dort wurde – wie von uns beantragt – ein medizinisch-psychologisches Gutachten eingeholt, das in krassem Widerspruch zur Einschätzung der DRV stand. Laut diesem Gutachten ist unsere Mandantin nicht erst seit 2023, sondern bereits seit 2020 voll erwerbsgemindert. Ein Gutachten, das detailliert belegte, warum eine Erwerbsfähigkeit schlicht nicht mehr gegeben ist.
Mit dieser klaren Faktenlage ließ sich dann auch die DRV Bayern Süd in die Realität zurückholen. Am 29. Januar 2025 kam es vor dem Sozialgericht Regensburg zu einem Vergleich: Die Mandantin erhält nun eine volle Erwerbsminderungsrente bis November 2026.
Was lernen wir daraus? Die DRV spart gerne auf Kosten der Betroffenen. Wer sich nicht wehrt, bleibt oft auf der Strecke. Die Entscheidung, gegen eine Ablehnung vorzugehen, kann sich lohnen – und manchmal braucht es einfach einen Gerichtstermin, um Gerechtigkeit zu erlangen.