
Erwerbsminderungsrente erfolgreich durch Vergleich vor dem SG Landshut erreicht
In einem aktuellen Verfahren vor dem Sozialgericht Landshut konnten wir für unseren Mandanten die unbefristete Gewährung einer vollen Erwerbsminderungsrente erreichen – und das nicht durch Urteil, sondern (zeitlich vorteilhaft) durch einen gerichtlichen Vergleich.
Unser Mandant leidet an einer chronischen Schmerzstörung mit körperlichen und seelischen Faktoren, an einer beidseitigen Ulnarisneuropathie sowie an einer rezidivierenden depressiven Störung. Aufgrund dieser multiplen gesundheitlichen Einschränkungen war ihm eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr zumutbar. Gleichwohl lehnte die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd seinen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente mit der Begründung ab, eine Erwerbsminderung liege nicht vor.
Gegen diesen ablehnende Entscheidung haben wir Klage zum Sozialgericht Landshut (Aktenzeichen S 6 R 555/24) erhoben. Im Laufe des gerichtlichen Verfahrens lenkte die Rentenversicherung ein und unterbreitete ein Vergleichsangebot. Unser Mandant nahm dieses an. Er erhält nun ab dem 1. März 2025 eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente.
Der Fall zeigt exemplarisch, wie häufig Schmerzerkrankungen und psychische Erkrankungen wie Depressionen zur Erwerbsunfähigkeit führen – und wie häufig diese gesundheitlichen Belastungen in den Erstverfahren der Rentenversicherung nicht ausreichend anerkannt werden. Gerade chronische Schmerzstörungen mit psychosomatischer Komponente werden in der Praxis oftmals unterschätzt oder nicht in ihrer gesamten Tragweite erfasst.
Zugleich macht das Verfahren deutlich, dass es sich lohnt, gegen ablehnende Rentenbescheide vorzugehen. Ein gerichtliches Verfahren muss nicht zwingend in einem Urteil enden. Oftmals ist ein Vergleich ein geeigneter Weg, um ohne weitere Verzögerungen zu einer fairen und rechtssicheren Lösung zu gelangen.
Sollten Sie selbst von einer ähnlichen Situation betroffen sein oder eine Rentenablehnung erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne mit unserer sozialrechtlichen Expertise zur Seite. Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei – wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten sorgfältig und begleiten Sie im gesamten Verfahren.