
Anerkenntnis des ZBFS - Fehlerhaftes Sachverständigengutachten aus Verwaltungsverfahren korrigiert
Immer wieder erleben wir in unserer anwaltlichen Praxis Fälle, in denen Verwaltungsentscheidungen auf medizinischen Gutachten beruhen, die fachlich unzureichend, methodisch fehlerhaft oder schlicht nicht nachvollziehbar sind. Besonders schwer wiegen solche Mängel, wenn sie – wie im Sozialrecht häufig – zu erheblichen Einschnitten in die Rechte und Leistungen der Betroffenen führen. Ein aktuelles Verfahren vor dem Sozialgericht Regensburg (S 14 VG 14/23) zeigt exemplarisch, welche Konsequenzen dies haben kann – und wie man sich erfolgreich dagegen zur Wehr setzen kann.
Unsere Mandantin bezog seit Jahren eine Beschädigtenrente auf Grundlage eines Grades der Schädigungsfolgen (GdB) von 40. Anlass war eine anerkannte posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) mit emotional instabilen und depressiven Anteilen. Im Rahmen einer Nachprüfung setzte das zuständige Versorgungsamt den GdB auf 20 herab. Begründet wurde dies mit einem neuen medizinischen Gutachten, das eine „geringe Restsymptomatik“ feststellte.
Dieses Gutachten wies jedoch gravierende Mängel auf: Es basierte auf einem veralteten Diagnosemanual (DSM-V statt der in der S3-Leitlinie geforderten ICD-11), es ignorierte wesentliche therapeutische Empfehlungen der einschlägigen Leitlinie und verzichtete auf zentrale Anamnese- und Untersuchungsbestandteile, die für die Beurteilung psychischer Erkrankungen unerlässlich sind. Auch die sozialmedizinischen Begutachtungsrichtlinien wurden nicht eingehalten.
In der von uns erhobenen Klage wurde all dies ausführlich dargelegt. Das Ergebnis: Der Beklagte erkannte den Anspruch unserer Mandantin vollständig an. Der angegriffene Bescheid wurde aufgehoben, der GdB bleibt bei 40, und die Rentenzahlungen laufen unverändert weiter.
Der Fall verdeutlicht zweierlei: Zum einen, wie groß die Auswirkungen fehlerhafter Gutachten im Verwaltungsverfahren sein können – zum anderen aber auch, dass solche Fehler im sozialgerichtlichen Verfahren erfolgreich korrigiert werden können. Entscheidend ist dabei eine präzise rechtliche Argumentation, fundierte Kritik am Gutachten und die Bereitschaft, gegebenenfalls auch medizinische Gegengutachten einzubringen.
Wenn Sie sich durch eine fehlerhafte Begutachtung in Ihren Rechten verletzt sehen oder Zweifel an der medizinischen Grundlage einer behördlichen Entscheidung haben, beraten wir Sie gerne. Die Rechtsanwaltskanzlei Klose steht Ihnen als erfahrene Ansprechpartnerin im Sozialrecht zur Seite.