
Bewilligt: Volle Erwerbsminderungsrente für unseren Mandanten
Der positive Rentenbescheid liegt vor – die Deutsche Rentenversicherung hat unserem Mandanten eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bewilligt. Für den Betroffenen bedeutet das nicht nur finanzielle Absicherung, sondern vor allem die Anerkennung seiner gesundheitlichen Einschränkungen und der damit verbundenen Lebensrealität.
Ein solches Verfahren verläuft in der Praxis selten reibungslos. Die Anforderungen an die Darlegung der Erwerbsminderung sind hoch. Neben einem fundierten ärztlichen Attest bedarf es meist zusätzlicher medizinischer Gutachten, oft auch einer Begutachtung durch einen ärztlichen Dienst im Auftrag der Rentenversicherung. Nicht selten wird der erste Antrag abgelehnt, selbst wenn aus ärztlicher Sicht eine Erwerbsminderung vorliegt. In solchen Fällen ist ein rechtlich fundierter Widerspruch notwendig – und oft sogar die Klage vor dem Sozialgericht.
Gerade diese Komplexität macht es für Betroffene schwer, den Überblick zu behalten. Die Verfahren sind langwierig, belastend und von bürokratischen Anforderungen geprägt. Umso wichtiger ist es, rechtzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen – nicht erst im Widerspruchs- oder Klageverfahren, sondern idealerweise bereits bei der Antragstellung.
Unsere Kanzlei begleitet Mandanten durch alle Phasen des Verfahrens begleitet: von der Antragstellung über den Widerspruch bis hin zur abschließenden Entscheidung. Wenn auch Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen möchten oder bereits im Verfahren stecken, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Die Rechtsanwaltskanzlei Klose unterstützt Sie kompetent, zuverlässig und mit dem nötigen Blick für die individuelle Situation.