Befremdlich und dreist: Sozialamt möchte das Anwaltsgeheimnis aushebeln
Ein wirklich befremdliches und geradezu unverschämtes Verhalten legt die Stadt Straubing (Amt 24.1 Soziale Sicherung - Sozialhilfe/Grundsicherung gem. § SGB XII) an de Tag, das uns in unserer über 14-jährigen Anwaltspraxis noch nie vorgekommen ist und das auch rechtliche Konsequenzen haben wird.
Wir vertreten eine Mandantin in einem mittlerweile vor dem Sozialgericht Landshut geführten Rechtsstreit (S 12 SO 34/21). um Grundsicherungsleistungen. Unter gänzlicher Umgehung der Vorgaben von § 13 SGB X und unter völliger Ignorierung des grundrechtlich verbürgten Anwaltsgeheimnisses, also der Kommunikation zwischen Rechtsanwalt und Mandant, wendet sich der zuständige Sachbearbeiter A. L. unmittelbar an unsere Mandantin und bittet um schriftliche Auskunft zum Inhalt der Gespräche mit dem Rechtsanwalt: "... wir bitten um schriftliche Mitteilung, ob Sie Ihren Rechtsanwalt über ... über ... informiert haben ... Um Erledigung bis zum 29.06.2021 wird gebeten."
Ein solches Vorgehen ist von der Rechtsordnung nicht gedeckt und kann weder von unserer Kanzlei noch von unserer Mandantin akzeptiert werden. Wir werden alle uns zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen, um dagegen vorzugehen. Es kann und darf nicht angehen, dass das Anwaltsgeheimnis, der absolute Vertrauensbereich zwischen Mandant und Anwalt, mit voller Absicht beeinträchtigt werden soll.