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Sachverständigengutachten: Sinusvenenthrombose nach Covid-Schutzimpfung

Gutachten-Update II: Sinusvenenthrombose nach Corona-Schutzimpfung

Die rechtliche Bewertung möglicher Impfschäden im Zusammenhang mit Corona-Schutzimpfungen ist nach wie vor anspruchsvoll und von hohen medizinischen und rechtlichen Hürden geprägt. Umso bemerkenswerter ist ein aktuelles Gutachten, das in einem von uns begleiteten Verfahren (Sozialgericht Landshut - Az. S 13 VJ 19/24) eine Sinusvenenthrombose als Impfschadensfolge anerkennt.

Im zugrunde liegenden Fall wurde die Mandantin mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty® (BioNTech) geimpft. In zeitlichem Zusammenhang entwickelte sich eine Sinusvenenthrombose im Bereich des Sinus transversus, also eine Thrombose des intrakraniellen Venensystems. Der Sachverständige ordnet diesen Befund ausdrücklich als Impfschadensfolge im Sinne der Entstehung ein.

Besonders relevant ist die anschließende Bewertung der gesundheitlichen Folgen:

Unter Anwendung der Versorgungsmedizin-Verordnung, insbesondere der Grundsätze zur Gesamtbewertung von Hirnschäden und psychischen Störungen, kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass ab dem 15.05.2021 ein Grad der Schädigungsfolgen (GdS) von 30 anzuerkennen ist. Dabei wird berücksichtigt, dass es sich um leichte, im Alltag jedoch spürbare psychische Beeinträchtigungen handelt.

Von erheblicher Bedeutung ist zudem die abschließende fachärztliche Einschätzung aus klinisch-pharmakologischer und toxikologischer Sicht:

Eine sogenannte „Kannversorgung“ wird im individuellen Fall der Klägerin ausdrücklich befürwortet. Gerade in impfbezogenen Entschädigungsverfahren stellt dies ein starkes Signal dar, da hier häufig argumentiert wird, ein hinreichender Zusammenhang lasse sich nicht sicher feststellen.

Das Gutachten zeigt, dass auch bei komplexen medizinischen Sachverhalten und zurückhaltender Verwaltungspraxis eine fundierte Beweisführung zum Erfolg führen kann. Entscheidend ist eine sorgfältige Aufarbeitung der medizinischen Abläufe, der zeitlichen Zusammenhänge und der einschlägigen versorgungsrechtlichen Maßstäbe.

Für unsere Mandantin bedeutet diese gutachterliche Bewertung eine substanzielle Verbesserung ihrer rechtlichen Position. Zugleich unterstreicht der Fall, dass sich eine konsequente rechtliche Vertretung auch in sensiblen und gesellschaftlich stark diskutierten Themenfeldern lohnen kann.

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