Erfolgreich zur Erwerbsminderungsrente – trotz komplexer Krankheitslage
Mit Gerichtsbescheid vom 17.03.2026 (Az. S 20 R 34/24) hat das Sozialgericht Schleswig unserem Mandanten eine Rente wegen Erwerbsminderung zugesprochen – gegen den ursprünglichen ablehnenden Bescheid der Deutschen Rentenversicherung. Der Fall zeigt exemplarisch, wie entscheidend eine fundierte medizinische und rechtliche Aufarbeitung gerade bei komplexen Krankheitsbildern ist.
Ausgangslage: Ablehnung trotz erheblicher Beschwerden
Unser Mandant war zuletzt als Lieferschreiner tätig und stellte im Februar 2023 einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Dieser wurde zunächst abgelehnt – mit der Begründung, er könne noch mindestens sechs Stunden täglich arbeiten.
Dabei lagen bereits zu diesem Zeitpunkt zahlreiche erhebliche Erkrankungen vor, insbesondere:
- Systemische Mastozytose (indolenter Typ)
→ u. a. massive Erschöpfung, Schmerzen, Konzentrationsprobleme, gastrointestinale Beschwerden - Depressive Störung (mittelgradig)
→ Antriebsverlust, reduzierte Belastbarkeit, Einschränkungen in Konzentration und Strukturierungsfähigkeit - Bronchialasthma mit deutlich eingeschränkter Lungenfunktion
- Schlafapnoe und Restless-Legs-Syndrom
- Degenerative Gelenkerkrankungen (u. a. Knie, Ellenbogen)
- Tinnitus sowie weitere internistische Begleiterkrankungen
Die Rentenversicherung bewertete diese Erkrankungen jedoch isoliert und kam zu dem Ergebnis, dass leichte Tätigkeiten weiterhin möglich seien.
Der entscheidende Punkt: Das Zusammenspiel der Erkrankungen
Im gerichtlichen Verfahren wurde ein neurologisch-psychiatrisches Sachverständigengutachten eingeholt. Dieses bestätigte, was im Verwaltungsverfahren nicht ausreichend berücksichtigt worden war: Nicht die einzelne Erkrankung war ausschlaggebend – sondern das Zusammenwirken aller Leiden.
Das Gericht stellte fest:
- Die Kombination aus Mastozytose, Depression und Lungenerkrankung führt zu einer deutlich eingeschränkten Belastbarkeit
- Es liegt eine zunehmende Chronifizierung und Verschlechterung vor
- Die Konzentrationsfähigkeit, das Gedächtnis und die psychische Stabilität sind messbar beeinträchtigt
Im Ergebnis wurde ein Leistungsvermögen von nur noch 3 bis unter 6 Stunden täglich festgestellt.
Erfolg vor Gericht: (Teilweise) Erwerbsminderung anerkannt
Das Sozialgericht folgte dem Sachverständigen und entschied:
- Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ab März 2025
- Auszahlung ab Oktober 2025 (gesetzliche Wartefrist)
- Befristung bis November 2026 (aufgrund bestehender Behandlungsmöglichkeiten)
Da unser Mandant keinen geeigneten Teilzeitarbeitsplatz innehat, wurde ihm faktisch eine volle Erwerbsminderungsrente als sogenannte „Arbeitsmarktrente“ zugesprochen.
Wichtige Erkenntnisse aus dem Verfahren
Der Fall macht mehrere zentrale Punkte deutlich:
1. Komplexe Krankheitsbilder werden oft unterschätzt: Gerade bei seltenen Erkrankungen wie der systemischen Mastozytose kommt es häufig zu Fehleinschätzungen.
2. Die Gesamtbetrachtung ist entscheidend: Erst die Wechselwirkungen mehrerer Erkrankungen können zur Erwerbsminderung führen.
3. Gutachten sind häufig der Schlüssel zum Erfolg: Ein überzeugendes, fachübergreifendes Sachverständigengutachten kann das Verfahren maßgeblich drehen.
4. Durchsetzung lohnt sich: Auch nach Ablehnung im Verwaltungsverfahren bestehen vor Gericht oft realistische Erfolgschancen.
Unser Fazit
Dieser Fall zeigt eindrücklich, dass sich eine konsequente rechtliche Verfolgung von Ansprüchen lohnt – insbesondere dann, wenn mehrere gesundheitliche Einschränkungen zusammenwirken und im Verwaltungsverfahren nicht ausreichend gewürdigt wurden.
Wir vertreten Mandantinnen und Mandanten bundesweit in Verfahren rund um die Erwerbsminderungsrente und andere sozialrechtliche Ansprüche – sowohl außergerichtlich als auch vor den Sozialgerichten.
Wenn auch Ihr Antrag abgelehnt wurde oder Sie unsicher sind, wie Ihre Erfolgsaussichten stehen, lassen Sie Ihren Fall fundiert prüfen.
