Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Aktuelles aus der Kanzlei


In der Rubrik Aus der Kanzlei berichten wir aus unserer täglichen Arbeit in der Kanzlei. Im Mittelpunkt stehen erfolgreich abgeschlossene Mandate, bei denen wir unsere Mandantinnen und Mandanten in oft schwierigen Situationen begleiten und ihre rechtlichen Ansprüche durchsetzen konnten.

Die dargestellten Fälle geben Einblick in typische Fragestellungen unserer Praxis und zeigen, wie sozialrechtliche oder auch strafrechtliche Verfahren tatsächlich ablaufen – jenseits abstrakter Paragrafen. 


 

Elternunterhalt 2026: Einschätzung von RA Klose in der Wiwo

Elternunterhalt 2026: "Müssen Kinder bald wieder für ihre Eltern zahlen?"

Seit einer Reform des SGB XII im Jahr 2020 mussten sich die meisten Kinder pflegebedürftiger Eltern keine Sorgen mehr machen, vom Sozialamt zur Kasse gebeten zu werden. Die Einführung der Einkommensgrenze von 100.000 Euro jährlich führte dazu, dass Elternunterhaltsfälle in der Praxis nahezu vollständig verschwanden.

Doch nun könnte sich das (wieder) ändern.

Im Zuge der aktuellen Diskussionen über die Finanzierung der Pflege wird darüber nachgedacht, die Regelungen zum Elternunterhalt erneut zu verschärfen. Die Wirtschaftswoche hat dieses Thema in einem aktuellen Beitrag aufgegriffen und dabei auch die Einschätzung von Rechtsanwalt Mathias Klose eingeholt.

Dort wird Mathias Klose mit den Worten zitiert: „Es ist damit zu rechnen, dass die Sozialämter deutlich verstärkt Elternunterhaltsansprüche geltend machen werden.“

Diese Einschätzung kommt nicht von ungefähr. Die Finanzierung der Pflege gehört zu den größten sozialpolitischen Herausforderungen der kommenden Jahre. Die Zahl pflegebedürftiger Menschen steigt kontinuierlich, während die Kosten für Pflegeleistungen immer weiter zunehmen. Gleichzeitig geraten Kommunen und Sozialhilfeträger zunehmend unter finanziellen Druck.

Vor der Gesetzesänderung im Jahr 2020 gehörte der Elternunterhalt zu den klassischen Beratungsfeldern vieler sozialrechtlicher Kanzleien. Auch wir bearbeiteten regelmäßig Mandate, in denen Kinder von Sozialämtern zur Auskunft über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse aufgefordert wurden. Nicht selten standen erhebliche finanzielle Belastungen im Raum.  Gegenüber der Wirtschaftswoche erklärte Mathias Klose daher: „Bis zur Gesetzesänderung 2020 haben wir in der Kanzlei in großer Regelmäßigkeit Elternunterhaltsmandate bearbeitet.“ Mit Einführung der 100.000-Euro-Grenze änderte sich die Situation grundlegend. Für die überwiegende Mehrheit der Betroffenen war das Thema praktisch erledigt. Entsprechende Anfragen wurden selten, viele Familien konnten aufatmen.

Wichtig ist jedoch: Derzeit existiert keine beschlossene Gesetzesänderung. Noch handelt es sich um politische Überlegungen. Die aktuelle Diskussion zeigt lediglich, dass der Gesetzgeber nach Möglichkeiten sucht, die Finanzierung der Pflege langfristig sicherzustellen. Ob und in welcher Form Änderungen tatsächlich umgesetzt werden, bleibt abzuwarten. Gleichwohl lohnt es sich, die Entwicklung aufmerksam zu verfolgen. Sollte der Gesetzgeber die bisherigen Entlastungen zurücknehmen, könnte dies erhebliche Auswirkungen auf zahlreiche Familien haben.

Pflegebedürftigkeit kann jede Familie treffen. Die Unterbringung in einem Pflegeheim verursacht häufig Kosten, die durch Rente, Pflegeversicherung und eigenes Vermögen nicht vollständig gedeckt werden können.

Bis 2020 griffen die Sozialhilfeträger in solchen Fällen regelmäßig auf die Kinder zurück. Die Folge waren umfangreiche Prüfungen der wirtschaftlichen Verhältnisse und oftmals langwierige Auseinandersetzungen über die Höhe möglicher Unterhaltszahlungen. Eine Rückkehr zu dieser Rechtslage würde viele Familien erneut mit Fragen konfrontieren, die sie seit Jahren nicht mehr beschäftigen mussten.

Der aktuelle Artikel der Wirtschaftswoche beleuchtet die Überlegungen zur möglichen Wiedereinführung einer stärkeren Beteiligung von Kindern an den Pflegekosten ihrer Eltern und stellt die möglichen Auswirkungen für Betroffene dar. Die Tatsache, dass dieses Thema wieder öffentlich diskutiert wird, zeigt vor allem eines: Der Elternunterhalt könnte schneller auf die politische Agenda zurückkehren, als viele derzeit vermuten.

 

Den Beitrag finden Sie hier: https://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/pflegereform-muessen-kinder-bald-wieder-fuer-ihre-eltern-zahlen/100231118.html 

Das könnte Sie auch interessieren: Der Pflegegrad

Das könnte Sie auch interessieren:

Kanzlei

Rechtsanwaltskanzlei Klose
Yorckstr. 22
93049 Regensburg

Telefon: 0941 307 44 55 0
Telefax: 0941 307 44 55 1

Email: kanzlei@ra-klose.com
Web: www.ra-klose.com 

Montag - Donnerstag: 8.30 - 17.00 h
Freitag: 8.30 - 13.00 h

Kostenlose Parkplätze
Barrierefreier Zugang 

Anwälte

Mathias Klose
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Strafrecht

Christian Falke *
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht
Mediator (HS Regensburg)

Dr. Martin Bartmann **
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

 

* angestellter Rechtsanwalt   ** freier Mitarbeiter