„Finanzagent“ über TikTok – Strafverfahren wegen Geldwäsche eingestellt
Soziale Medien sind längst nicht mehr nur Plattformen für Unterhaltung und private Kontakte. Auch Stellenangebote, Nebenjobs und vermeintlich unkomplizierte Möglichkeiten, Geld zu verdienen, finden sich dort zuhauf. Doch was auf den ersten Blick harmlos und sogar seriös erscheinen mag, kann bei näherer Betrachtung erhebliche strafrechtliche Risiken bergen. Ein aktueller Fall aus unserer Kanzlei zeigt dies sehr deutlich.
Stellenangebot als „Finanzagent“ auf TikTok
Unsere Mandantin war über TikTok auf ein vermeintliches Stellenangebot als „Finanzagentin“ aufmerksam geworden. Nach der Kontaktaufnahme wurde ihr mitgeteilt, dass ihre Bankverbindung benötigt werde, um Zahlungen abzuwickeln. Nach 30 Tagen sollte sie einen schriftlichen Arbeitsvertrag erhalten. Für die in Geschäftsangelegenheiten unerfahrene Mandantin machte das Angebot zunächst einen seriösen Eindruck. Sie stellte deshalb ihr Konto für entsprechende Zahlungsvorgänge zur Verfügung. Auf diesem Konto gingen in der Folge Zahlungen von Dritten ein. Nach den Ermittlungen der Polizei standen diese Zahlungen im Zusammenhang mit Geldwäsche- bzw. Betrugsdelikten. Damit geriet auch unsere Mandantin in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden. Was zunächst wie ein ungewöhnlicher Nebenjob aussah, hatte plötzlich ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren zur Folge.
Vorsicht bei Jobangeboten in sozialen Medien
Der Fall zeigt exemplarisch ein Problem, das in der strafrechtlichen Praxis immer wieder auftritt: Nicht jedes Verhalten, das für einen juristischen Laien zunächst unverfänglich aussieht, ist auch strafrechtlich unproblematisch. Gerade sogenannte „Finanzagenten“ oder „Money Mules“ werden eingesetzt, um Gelder über fremde Konten weiterzuleiten und dadurch Zahlungsströme zu verschleiern. Wer sein eigenes Konto für solche Transaktionen zur Verfügung stellt, kann deshalb selbst in den Verdacht einer Straftat geraten.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn für eine vermeintliche Tätigkeit lediglich das eigene Bankkonto zur Verfügung gestellt oder eingehende Gelder weitergeleitet werden sollen. Dass der Kontakt über TikTok, Instagram oder eine andere bekannte Plattform zustande kommt, sagt nichts über die Seriosität des Angebots aus.
Frühzeitiger Ausstieg und sachgerechte Verteidigung
In unserem Fall sprachen allerdings gewichtige Umstände zugunsten der Mandantin.
Sie hatte sich auf das vermeintliche Stellenangebot eingelassen, weil es für sie zunächst seriös erschien. Bereits nach kurzer Zeit wurde sie jedoch misstrauisch. Das Geschäftsmodell kam ihr zunehmend merkwürdig vor. Sie recherchierte selbst und beendete daraufhin die Zusammenarbeit umgehend. Hinzu kam, dass die über ihr Konto abgewickelten Transaktionen sowohl hinsichtlich ihrer Anzahl als auch ihrer Höhe überschaubar geblieben waren.
In unserer Verteidigung haben wir diese und weitere Umstände herausgearbeitet und gegenüber der Staatsanwaltschaft angeregt, das Verfahren gemäß § 153 StPO einzustellen.
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg folgte unserer Argumentation und stellte das Strafverfahren nach § 153 StPO am 7.9.2026 (Az. 1540 Js 1260/26 jug) ein. Eine strafrechtliche Verurteilung konnte damit vermieden werden.
Nicht nur Sozialrecht: Strafverteidigung durch Fachanwalt
Unsere Kanzlei ist vor allem für ihre Tätigkeit im Sozialrecht bekannt. Rechtsanwalt Mathias Klose ist jedoch nicht nur Fachanwalt für Sozialrecht, sondern seit vielen Jahren auch Fachanwalt für Strafrecht und als Strafverteidiger tätig.
Gerade Fälle wie dieser zeigen, wie wichtig eine frühzeitige und auf den konkreten Einzelfall abgestimmte Verteidigungsstrategie sein kann. Nicht jedes eingeleitete Ermittlungsverfahren muss mit einer Anklage oder gar einer Verurteilung enden. Eine sachgerechte Verteidigung setzt deshalb bereits im Ermittlungsverfahren an: Der konkrete Tatvorwurf, die Beweislage und die persönlichen sowie tatsächlichen Umstände des Einzelfalls müssen sorgfältig geprüft und gegenüber der Staatsanwaltschaft gezielt herausgearbeitet werden.
Im vorliegenden Fall konnte auf diesem Weg eine Einstellung des Strafverfahrens nach § 153 StPO erreicht und eine Verurteilung unserer Mandantin vermieden werden.
