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Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Gefangenen eingestellt

Unsere Mandantin war als sozialpädagogische Mitarbeiterin in der "U-Haft-Vermeidung" tätig. In der dortigen Einrichtung war aufgrund ermittlungsrichterlichen Beschlusses auch der Zeuge D. untergebracht. Im August 2019 soll unsere Mandantin den Zeugen dann geküsst haben. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft Regensburg erfülle dies den Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Gefangenen/Verwahrten (§ 174 Abs. 1 StGB). Das Strafverfahren wurde nun aber eingestellt.

In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Kelheim (Az. 4 Ds 402 Js 3495/21) wurde dargestellt, dass sich zwischen unserer von Rechtsanwalt Christian Falke verteidigten Mandantin und dem Zeugen eine echte Liebesbeziehung entwickelt hatte, so dass es durchaus zweifelhaft war, ob unsere Mandantin ihre "Machtstellung" gegenüber dem Zeugen ausgenutzt hatte. Vor diesem Hintergrund erschien eine Einstellung gegen Geldauflage (§ 153a StPO) opportun. Dieser stimmten alle Beteiligten im Rahmen der Hauptverhandlung am 16.08.2021 zu.

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