Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung nach Widerspruch
Unser Mandant ist bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bayern Süd rentenversichert. Seinen Antrag auf Erwerbsminderungsrente - sein realistisches Ziel war eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung - lehnte die DRV Bayern Süd aber mit der üblichen Begründung ab, es bestehe noch vollschichtige Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Der gegen diese Entscheidung erhobene Widerspruch führte nun aber zum Ziel.
Nachdem eine zwischenzeitliche Reha-Maßnahme den schlechten Gesundheitszustand unseres Mandanten bestätigt hatte, bewilligte die DRV Bayern Süd unserem Mandanten durch Bescheid vom 27.08.2021 (Vers.-Nr. 150...9) eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ab dem 01.09.2021.