Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltvereins für Rechtsanwalt Klose
Aufgrund des Besuchs einer Vielzahl von Fortbildungsveranstaltungen hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) Rechtsanwalt Mathias Klose nun die Fortbildungsbescheinigung auch für 2020 erteilt:
Rechtsanwalt Klose ist seit 2008 durchgegehend Inhaber der Fortbildungsbescheinigung des DAV. Durch die Fortbildung soll die bestmögliche Beratung und Vertretung gewährleistet bleiben. Der Schwerpunkt der besuchten Fortbildungsveranstaltungen lag in den Bereichen Straf- und Sozialrecht: