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Ermittlungsverfahren wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen eingestellt

Fast abenteuerlich muteten die Beschuldigungen der ehemaligen Lebensgefährtin unseres Mandanten an. Unter anderem sollte unser Mandant ihren sechsjährigen Sohn mit heißem Wasser aus einem Wasserkocher am Rücken überbrüht haben. Die Staatsanwaltschaft Regensburg ermittelte daher wegen des Verdachts der Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 StGB). Unser Mandant bestritt den Vorfall.

Nachdem sich in der Aussage der ehemaligen Lebensgefährtin sowohl inhaltliche Widersprüche zeigten als auch der zeitliche Ablauf der Anzeigeerstattung ungewöhnlich waren, stellte die Staatsanwaltschaft Regensburg (Az. 406 Js 18275/21) das Ermittlungsverfahren gegen den von Rechtsanwalt Mathias Klose verteidigten Mandanten mangels Tatverdachts (§ 170 Abs. 2 StPO) durch Verfügung vom 24.09.2021 ein. 

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