Absolvierte Fortbildung 1: Die Strafbarkeit im Zusammenhang mit Corona-Soforthilfen
Rechtsanwalt Mathias Klose hat am 11. November die Fortbildungsveranstaltung "Die Strafbarkeit im Zusammenhang mit Corona-Soforthilfen - Rechtsfragen und Verteidigertaktik" absolviert, die sich u.a. mit folgenden Problemkomplexen beschäftigte:
Strafbarkeit wegen Subventionsbetrug durch die Beantragung der Corona-Soforthilfen (Soforthilfe, Überbrückungshilfe, Novemberhilfe)
Beweisverwertungsverbote
Beweisanträge für den Verteidiger
Fall leichtfertiger Tatbegehung
Verteidigertaktik
Die Rechtsanwälte der Rechtsanwaltskanzlei Klose bilden sich regelmäßig und konsequent fort, um die Mandanten stets auf der Grundlage des neuesten Stands von Rechtsprechung und Gesetzgebung beraten, vertreten und verteidigen zu können.