Elternunterhaltsforderung um 30 % reduziert
Nach der Heimunterbringung seiner Mutter übernahm für unseren Mandanten zunächst der Bezirk Oberpfalz (Az. SS231-...0) die ungedeckten Heimkosten im Wege der Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) an die Mutter. Für 2019 forderte der Bezirk anschließend rund 5.000 € Elternunterhalt von unserem Mandanten. Nach einem längeren "Hin-und-Her" konnte die Forderung erfreulicherweise um 30 % reduziert werden. Eine entsprechende Einigung, dass die Angelegenheit mit Zahlung eines pauschalen Betrags in Höhe von 3.500 € erledigt ist, hat stattgefunden.