Absolvierte Fortbildung 2: Untersuchungshaft
Rechtsanwalt Mathias Klose hat am 17. November die Fortbildungsveranstaltung "Untersuchungshaft – Zu viel – zu schnell – zu lange!" absolviert, die sich u.a. mit folgenden Problemkomplexen beschäftigte:
Haftgründe, insbesondere Fluchtgefahr
Haftbefehl, insbesondere Verhältnismäßigkeit
Verteidigung bei Vorführung zum Erlass eines Haftbefehls nach vorläufiger Festnahme
Verteidigung nach Festnahme bei bereits erlassenem Haftbefehl
Haftprüfung
Haftbeschwerde
Die Rechtsanwälte der Rechtsanwaltskanzlei Klose bilden sich regelmäßig und konsequent fort, um die Mandanten stets auf der Grundlage des neuesten Stands von Rechtsprechung und Gesetzgebung beraten, vertreten und verteidigen zu können.