Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

DRV Bayern Süd bietet vor Gericht Rente wegen voller Erwerbsminderung an

Unsere Mandantin stritt mit der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bayern Süd über eine Rente wegen Erwerbsminderung (§ 43 SGB VI). Wie häufig, lehnte die DRV en Rentenantrag zunächst ab. Auch der Widerspruch gegen die Ablehnung blieb ohne Erfolg. Im sich anschließenden Gerichtsverfahren vor dem Sozialgericht Landshut (Az. S 5 R 692/21) wurde unsere Mandantin dann daurch einen orthopädischen Sachverständigen und eine psychiatrische Sachverständige untersucht. Die Ergebnisse dieser Gutachten haben die Rentenversicherung nun dazu bewogen, ihre Ansicht zu ändern.

Absolvierte Fortbildung: Die Vernehmung des polizeilichen Berufszeugen

Rechtsanwalt Mathias Klose (Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Strafrecht) hat am 6. Dezember eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema 'Die Vernehmung des polizeilichen Berufszeugen (auch Betriebsprüfer, Steuerfahnder oder Ermittler des Hauptzollamts)' absolviert, die sich u.a. mit folgenden Problemkomplexen beschäftigte:

Bezirk Oberpfalz sieht nach langem Hin und Her von Elternunterhalt ab

Die Elternunterhaltsproblematik hat sich seit 2020 erfreulicherweise deutlich entschärft. Rechtsstreitigkeiten zwischen Kindern und Sozialhilfeträgern seind seitdem deutlich rückläufig. Denn seit Beginn des Jahres 2020 gilt die "100.000-Euro-Grenze" des § 94 Abs. 1a S. 1 SGB XII: "Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigten gegenüber ihren Kindern und Eltern sind nicht zu berücksichtigen, es sei denn, deren jährliches Gesamteinkommen im Sinne des § 16 des Vierten Buches beträgt jeweils mehr als 100 000 Euro (Jahreseinkommensgrenze)". In einem "Altfall" für das Jahr 2019 konnte nun eine sehr erfreuliche Lösung für unsere Mandantin herbeigeführt werden.

Absolvierte Fortbildung: § 315d StGB "Kraftfahrzeugrennen - und ihr Nachweis aus technischer und rechtlicher Sicht

Rechtsanwalt Mathias Klose hat am 5. Dezember eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema '§ 315d StGB "Kraftfahrzeugrennen - und ihr Nachweis aus technischer und rechtlicher Sicht' absolviert, die sich u.a. mit folgenden Problemkomplexen beschäftigte:

Übernahme der Gutachtenskosten durch die Staatskasse

Das sozialgerichtliche Verfahren ist in der Regel gerichtskostenfrei. Eine Ausnahme stellt das Gutachten nach § 109 SGG ("Auf Antrag des Versicherten, des behinderten Menschen, des Versorgungsberechtigten oder Hinterbliebenen muß ein bestimmter Arzt gutachtlich gehört werden", § 109 Abs. 1 S. 1 SGG) dar. Hier trägt der Kläger jedenfalls zunächst in der Regel die Kosten ("Die Anhörung kann davon abhängig gemacht werden, daß der Antragsteller die Kosten vorschießt und vorbehaltlich einer anderen Entscheidung des Gerichts endgültig trägt, § 109 Abs. 1 S. 2 SGG"). Eine andere Entscheidung, also eine Übernahme der Gutachtenskosten durch die Staatskasse, ergeht, wenn das Gutachten zur Erledigung des Prozesses beigetragen hat. So auch in einem aktuellen Rentenprozess vor dem Sozialgericht Landshut.

BAföG-Kommentar von Mathias Klose in erster Auflage erschienen

Der "Kommentar zum Bundesausbildungsförderungsgesetz" von Rechtsanwalt Mathias Klose ist im Walhalla Fachverlag am 30. November in erster Auflage erschienen. Der Kommentar richtet sich an Mitarbeitende der Ämter für Ausbildungsförderung und Studierendenwerke sowie alle, die zum BAföG beraten, etwa Beratungsstellen, Sozialbehörden, Verwaltung oder Rechtsanwälte. Er berücksichtigt insbesondere die ober- und höchstrichterliche Rechtsprechung zum BAföG, so dass er dem Praktiker eine schnelle und sichere Entscheidungsgrundlage gibt.

Info: Corona-Soforthilfen als Strafbarkeitsrisiko - § 264 StGB

Die Corona-Soforthilfen waren zu Beginn der Pandemie im Jahr 2020 als Hilfsinstrument für Kleinstunternehmen, Solo-Selbständige und Freiberufler eingeführt worden, um trotz pandemiebedingtem Umsatzrückgang bzw. -ausfall und dadurch eingetretenem Liquiditätsengpass kurzfristig finanzielle Verbindlichkeiten erfüllen zu können. Bei den Corona-Soforthilfen handelte es sich um Billigkeitsleistung, also um staatliche Förderleistungen, auf die kein Anspruch bestand. Bereits seit Mitte/Ende 2020 geraten aber Empfänger von Corona-Soforthilfen ins Visier der Strafverfolgungsbehörden. Die Staatsanwaltschaften ermitteln insbesondere wegen des Verdachts des Subventionsbetrugs (§ 264 StGB). Es drohen im Falle einer Verurteilung wegen Subventionsbetrugs Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren. Ein Strafverfahren wegen Subventionsbetrugs muss also sehr ernst genommen werden.

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