Sozialgericht Regensburg: Corona-Infektion ist Arbeitsunfall
Die Corona-Pandemie nimmt ab. Die Corona-Rechtsstreitigkeiten nehmen zu. In allen Rechtsgebieten. Geht es im Strafrecht beispielsweise häufig um Subventionsbetrug im Zusammenhang mit Corona-Soforthilfen oder um Betrug im Zusammenhang mit Kurzarbeitergeld, geht es im Sozialrecht neben Krankengeld- oder Erwerbsminderungsrentenansprüchen nach Covid-19-Infektionen immer wieder darum, ob eine Corona-Infektion einen Arbeitsunfall darstellt und deswegen die aus der Infektion resultierenden wirtschaftlichen und gesundheitlichen Schäden von der zuständigen Berufsgenossenschaft zu kompensieren sind. Ein solcher Fall war jüngst Gegenstand eines Prozesses vor dem Sozialgericht Regensburg, den wir für unseren Mandanten, der sich an seinem Arbeitsplatz mit Corona infiziert hatte, führten.
Unser Mandant ist als Metzger tätig. Am 10.01.2021 wurde er positiv auf das Corona-Virus getetstet. Unmittelbar davor waren an seiner Arbeitsstätte zwei Covid-19-Infektionen bei Arbeitskollegen aufgetreten. Die zuständige Berufsgenossenschaft, die BGN Regionaldirektion Süd, verneinte das Vorliegen eines Arbeitsunfalls. Nach Ansicht der BGN sei nicht nachgewiesen, dass die Infektion am Arbeitsplatz erfolgt sei.
Die 5. Kammer des Sozialgerichts Regensburg sah dies, wie wir, anders. Nachdem dargestellt werden konnte, dass es sehr wahrscheinlich ist, dass die Infektion bei Ausübung der Arbeit erfolgt ist, hob das Gericht die Entscheidung der BGN Regionaldirektion Süd auf und stellte fest, dass die Covid-19-Infektion unseres Mandanten ein Arbeitsunfall war (SG Regensburg, Urteil vom 08.02.2022, Az. S 5 U 75/22).