DRV bezahlt Skoda Fabia als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben
Unsere Mandantin ist schwerbehindert. Sie übt eine Tätigkeit als Reinigungskraft aus. Um an ihre Arbeitsstelle zu gelangen, ist sie zwingend auf die Benutzung eines Pkw angewiesen.
Nachdem ihr bisheriger Pkw zunehmend altersschwach wurde und sie auch aus Behinderungsgründen nicht weiter einen Pkw mit Gangschaltung benutzen konnte, beantragte sie bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) zur Anschaffung eines neuen Pkw Kraftfahrzeughilfe als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA), konkret zum Kauf eines Pkw Skoda Fabia Combi 1.0 TSI DSG AMBITlON, Automatik, Erstzulassung 3/21, zum Preis von 20.990 €.
Die DRV lehnte zunächst - wie häufig - den LTA-Antrag ab. Unsere Mandantin ließ sich aber nicht entmutigen und erhob nach erfolglosem Widerspruchsverfahren Klage zum Sozialgericht Regensburg (Az. S 3 R 805/22).
Im Rahmen des Termins zur mündlichen Verhandlung vor dem SG Regensburg verdeutlichte der Vorsitzende der 3. Kammer dem anwesenden Vertreter der DRV zunächst, dass das Gericht die Rechtsauffassung unserer Mandantin teile. Daraufhin gab der Rentenversicherungsvertreter ein - durch unsere Mandantin gerne angenommenes - Anerkenntnis ab. Die DRV Bayern Süd leistet an unsere Mandantin nun also doch Kfz-Hilfe in Höhe von € 20.990,00!