Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Trotz negativer Gutachten: GdB von 50 für Mandanten durchgesetzt

Unser Mandant stand vor einem schwierigen Kampf: Mit einem GdB von 40 wurde sein Antrag auf Erhöhung auf einen GdB von 50 vom Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) abgelehnt. Der Widerspruch war erfolglos, und so blieb nur der Weg vor das Sozialgericht Regensburg (Az. S 10 SB 684/23). Hier zeigten wir einmal mehr, wie wichtig es ist, bis zum Schluss für seine Rechte zu kämpfen, und, warum es Sinn macht, sich in einem GdB-Verfahren anwaltlich vertreten zu lassen.

Das Gericht beauftragte zwei Gutachter, die den Mandanten orthopädisch und psychiatrisch untersuchten. Trotz dieser Gutachten, die keinen höheren Grad der Behinderung befürworteten, gelang es Rechtsanwalt Klose im Erörterungstermin am 26.09.2024, das Gericht und das ZBFS durch eine fundierte und geschickte Argumentation davon zu überzeugen, dass ein GdB von 50 durchaus gerechtfertigt ist.

GdB Gutachten 50 40

 

Das Ergebnis: Ein Vergleich, der unserem Mandanten den gewünschten GdB von 50 zusichert. Dies bedeutet für ihn erhebliche Vorteile, vor allem im Hinblick auf den besonderen Kündigungsschutz und steuerliche Erleichterungen. Ein voller Erfolg – für unseren Mandanten und für unsere Kanzlei; ohne die anwaltliche Argumentation im Erörterungstermin wäre es sicher nicht zum Vergelichsabschluss mit GdB gekommen, sondern es wäre beim GdB 40 verblieben.

Wenn auch Sie mit Ihrem Grad der Behinderung nicht einverstanden sind oder Schwierigkeiten mit dem ZBFS haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen mit unserem Fachwissen und Engagement zur Seite und setzen uns dafür ein, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.

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