In dubio pro reo: Freispruch!
Am Amtsgericht Regensburg wurde heute ein Verfahren wegen des Vorwurfs der versuchten gewerbsmäßigen Hehlerei mit einem Freispruch beendet. Unser Mandant, der von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose verteigt wurde, und sich seit mehreren Monaten gegen diesen Vorwurf verteidigen musste, konnte nach sorgfältiger Prüfung der Sach- und Rechtslage entlastet werden.
Im Verlauf der Hauptverhandlung zeigte sich, dass die Beweise für eine Verurteilung nicht ausreichten. Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass mein Mandant von einer möglichen illegalen Herkunft Kenntnis hatte. Die Vermutung einer gewerbsmäßigen Absicht stützte sich auf Interpretationen der Umstände, für die jedoch keine belastbaren Beweise vorgelegt werden konnten.
Das Gericht entschied daher, dem Plädoyer von Mathias Klose folgend, nach dem Grundsatz in dubio pro reo freizusprechen. In der Urteilsbegründung wurde deutlich, dass im Zweifel keine Verurteilung erfolgen kann, wenn die Beweislage - wie im vorliegenden Fallbeispiel aus unserer Kanzlei - keine eindeutigen Schlüsse zulässt. Dieser Fall verdeutlicht einmal mehr die hohe Bedeutung des Grundsatzes der Unschuldsvermutung im deutschen Strafrecht. Der Freispruch zeigt, dass eine Verurteilung nicht allein auf Vermutungen oder Verdachtsmomenten basieren darf.
Für unseren Mandanten bedeutet dieses Urteil die Wiederherstellung seiner Unbescholtenheit. Der Prozess hat jedoch auch die Belastungen aufgezeigt, die ein solcher Vorwurf für die Betroffenen mit sich bringt. Als Verteidiger ist es das Ziel von Rechtsanwalt Klose, in solchen Verfahren dafür zu sorgen, dass die Rechte der Beschuldigten gewahrt bleiben und jeder Fall einer sorgfältigen Prüfung unterzogen wird. Der heutige Freispruch ist ein Beispiel dafür, dass dies gelingen kann.
(Urteil des AG Regensburg vom 09.01.2025 - 26 Ls 403 Js 21873/23).