Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg
Erfolgreicher Widerspruch - unbefristete Erwerbsminderungsrente

Volle Erwerbsminderungsrente nach Ablehnung bewilligt

In einem aktuellen Mandat konnten wir erneut zeigen, dass sich ein Widerspruch gegen die Ablehnung einer Erwerbsminderungsrente lohnen kann – insbesondere dann, wenn psychische Erkrankungen nicht ausreichend berücksichtigt wurden.

 

Ausgangslage: Ablehnung trotz schwerer psychischer Erkrankung

Unser Mandant beantragte im Mai 2025 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Hintergrund war eine schwere und chronische Depression, die ihn bereits seit längerer Zeit erheblich in seiner Leistungsfähigkeit einschränkte.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund lehnte den Antrag mit Bescheid vom 15.05.2025 ab. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass aus medizinischer Sicht keine Erwerbsminderung vorliege. Zwar wurde eine psychische Erkrankung erkannt, gleichwohl ging die Rentenversicherung von einer vollschichtigen Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aus.

Zentrale Kritikpunkte im Widerspruch

Im Rahmen der Akteneinsicht zeigte sich, dass die medizinische Prüfung erhebliche Lücken aufwies:

  • Die Beurteilung stützte sich im Wesentlichen auf einen Reha-Bericht,
  • der chronische Verlauf der Depression und die Krankheitsdynamik wurden nicht hinreichend gewürdigt,
  • eine nachvollziehbare Abgrenzung zwischen fehlender Leistungsfähigkeit im bisherigen Beruf und angeblicher Vollschichtigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt fehlte,
  • vor allem aber wurden die Stellungnahmen des behandelnden Facharztes für Psychiatrie nicht beigezogen.

Vor diesem Hintergrund legten wir Widerspruch ein und machten geltend, dass die Voraussetzungen des § 43 SGB VI erfüllt seien: Unser Mandant ist krankheitsbedingt auf nicht absehbare Zeit außerstande, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

Gleichzeitig beantragten wir eine Fristverlängerung, um einen aktuellen Arztbrief des behandelnden Psychiaters nachreichen zu können.

 

Entscheidung: Bewilligung der vollen Erwerbsminderungsrente

Der anschließend vorgelegte fachärztliche Arztbrief bestätigte die Einschätzung unseres Mandanten und untermauerte die bereits vorgetragene rechtliche Argumentation.

Mit Bescheid vom 03.12.2025 erkannte die Deutsche Rentenversicherung Bund schließlich den Anspruch an und bewilligte unserem Mandanten eine Rente wegen voller Erwerbsminderung unbefristet.

 

Fazit

Der Fall zeigt einmal mehr:

  • Ablehnungsbescheide der Rentenversicherung sind nicht selten angreifbar,
  • insbesondere bei psychischen Erkrankungen wird der Krankheitsverlauf und die tatsächliche Leistungsfähigkeit häufig unzureichend erfasst,
  • eine sorgfältige Akteneinsicht, klare rechtliche Argumentation und aktuelle fachärztliche Stellungnahmen können im Widerspruchsverfahren entscheidend sein.

 

Betroffene sollten sich daher von einer ersten Ablehnung nicht entmutigen lassen und ihre Ansprüche fachkundig überprüfen lassen. Wir helfen Ihnen!

Das könnte Sie auch interessieren:

Kanzlei

Rechtsanwaltskanzlei Klose
Yorckstr. 22
93049 Regensburg

Telefon: 0941 307 44 55 0
Telefax: 0941 307 44 55 1

Email: kanzlei@ra-klose.com
Web: www.ra-klose.com 

Montag - Donnerstag: 8.30 - 17.00 h
Freitag: 8.30 - 13.00 h

Kostenlose Parkplätze
Barrierefreier Zugang 

Anwälte

Mathias Klose
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Strafrecht

Christian Falke *
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht
Mediator (HS Regensburg)

Dr. Martin Bartmann **
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

 

* angestellter Rechtsanwalt   ** freier Mitarbeiter

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.