Arbeitsunfall doch anerkannt – BGN hilft dem Widerspruch ab
Ein erfreulicher Erfolg im Widerspruchsverfahren: Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hat den Unfall unserer Mandantin nun doch als Arbeitsunfall anerkannt. Im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit hatte unsere Mandantin eine schmerzhafte Knieverletzung erlitten.
Ausgangslage: Ablehnung durch die Berufsgenossenschaft
Mit Bescheid vom 09.05.2025 hatte die BGN das Vorliegen eines Arbeitsunfalls nach den Maßgaben des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) zunächst abgelehnt. Gegen diese Entscheidung haben wir fristgerecht Widerspruch eingelegt und die tatsächlichen sowie rechtlichen Gesichtspunkte umfassend dargelegt.
Gerade bei der Frage, ob ein Ereignis als Arbeitsunfall anzuerkennen ist, kommt es häufig auf eine präzise Darstellung des Unfallhergangs, des betrieblichen Zusammenhangs sowie der versicherten Tätigkeit im Zeitpunkt des Unfalls an. Hier lohnt sich eine sorgfältige Aufarbeitung.
Die Entscheidung im Widerspruchsverfahren
Mit Schreiben vom 17.2.2026 im anhängigen Widerspruchsverfahren teilte die BGN nun mit: „Unter Bezugnahme auf Ihren Sachvortrag im anhängigen Widerspruchsverfahren geben wir dem Widerspruch statt, helfen diesem ab und erkennen das Ereignis vom 21.03.2025 dem Grunde nach als Arbeitsunfall an.“
Die Berufsgenossenschaft hat damit ihre ursprüngliche Entscheidung korrigiert und dem Widerspruch vollständig abgeholfen.
Was bedeutet „dem Grunde nach anerkannt“?
Die Anerkennung „dem Grunde nach“ bedeutet:
- Das Ereignis ist rechtlich als Arbeitsunfall einzustufen.
- Die gesetzliche Unfallversicherung ist grundsätzlich eintrittspflichtig.
- Heilbehandlung, Verletztengeld und ggf. weitere Leistungen kommen in Betracht.
Über Art und Umfang konkreter Leistungen (z. B. Rentenansprüche, MdE-Bewertung, Heilbehandlung,...) wird gegebenenfalls in gesonderten Verfahren entschieden.
Bedeutung für die Praxis
Der Fall zeigt einmal mehr:
- Eine Ablehnung der Berufsgenossenschaft ist nicht das letzte Wort.
- Das Widerspruchsverfahren bietet reale Erfolgschancen.
- Eine strukturierte rechtliche Argumentation kann entscheidend sein.
Insbesondere bei komplexen Sachverhalten – etwa bei Wegeunfällen, gemischten Tätigkeiten oder Unterbrechungen – kommt es auf die juristische Einordnung im Detail an.
Fazit
Wir freuen uns über die erfolgreiche Anerkennung des Arbeitsunfalls für unsere Mandantin. Der Fall unterstreicht, wie wichtig es ist, ablehnende Bescheide sorgfältig prüfen zu lassen und gegebenenfalls fristgerecht Widerspruch einzulegen.
Sollten auch Sie eine ablehnende Entscheidung Ihrer Berufsgenossenschaft erhalten haben, empfiehlt sich eine frühzeitige rechtliche Prüfung. Häufig bestehen bessere Erfolgsaussichten, als es auf den ersten Blick scheint.
