Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Aktuelles aus der Kanzlei


In der Rubrik Aus der Kanzlei berichten wir aus unserer täglichen Arbeit in der Kanzlei. Im Mittelpunkt stehen erfolgreich abgeschlossene Mandate, bei denen wir unsere Mandantinnen und Mandanten in oft schwierigen Situationen begleiten und ihre rechtlichen Ansprüche durchsetzen konnten.

Die dargestellten Fälle geben Einblick in typische Fragestellungen unserer Praxis und zeigen, wie sozialrechtliche oder auch strafrechtliche Verfahren tatsächlich ablaufen – jenseits abstrakter Paragrafen. 


 

BGN erkennt Unfall doch als Arbeitsunfall an

Arbeitsunfall doch anerkannt – BGN hilft dem Widerspruch ab

Ein erfreulicher Erfolg im Widerspruchsverfahren: Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hat den Unfall unserer Mandantin nun doch als Arbeitsunfall anerkannt. Im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit hatte unsere Mandantin eine schmerzhafte Knieverletzung erlitten.

Ausgangslage: Ablehnung durch die Berufsgenossenschaft

Mit Bescheid vom 09.05.2025 hatte die BGN das Vorliegen eines Arbeitsunfalls nach den Maßgaben des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) zunächst abgelehnt. Gegen diese Entscheidung haben wir fristgerecht Widerspruch eingelegt und die tatsächlichen sowie rechtlichen Gesichtspunkte umfassend dargelegt.

Gerade bei der Frage, ob ein Ereignis als Arbeitsunfall anzuerkennen ist, kommt es häufig auf eine präzise Darstellung des Unfallhergangs, des betrieblichen Zusammenhangs sowie der versicherten Tätigkeit im Zeitpunkt des Unfalls an. Hier lohnt sich eine sorgfältige Aufarbeitung.

 

Die Entscheidung im Widerspruchsverfahren

Mit Schreiben vom 17.2.2026 im anhängigen Widerspruchsverfahren teilte die BGN nun mit: „Unter Bezugnahme auf Ihren Sachvortrag im anhängigen Widerspruchsverfahren geben wir dem Widerspruch statt, helfen diesem ab und erkennen das Ereignis vom 21.03.2025 dem Grunde nach als Arbeitsunfall an.“

Die Berufsgenossenschaft hat damit ihre ursprüngliche Entscheidung korrigiert und dem Widerspruch vollständig abgeholfen.

 

Was bedeutet „dem Grunde nach anerkannt“?

Die Anerkennung „dem Grunde nach“ bedeutet:

  • Das Ereignis ist rechtlich als Arbeitsunfall einzustufen.
  • Die gesetzliche Unfallversicherung ist grundsätzlich eintrittspflichtig.
  • Heilbehandlung, Verletztengeld und ggf. weitere Leistungen kommen in Betracht.

Über Art und Umfang konkreter Leistungen (z. B. Rentenansprüche, MdE-Bewertung, Heilbehandlung,...) wird gegebenenfalls in gesonderten Verfahren entschieden.

 

Bedeutung für die Praxis

Der Fall zeigt einmal mehr:

  • Eine Ablehnung der Berufsgenossenschaft ist nicht das letzte Wort.
  • Das Widerspruchsverfahren bietet reale Erfolgschancen.
  • Eine strukturierte rechtliche Argumentation kann entscheidend sein.

Insbesondere bei komplexen Sachverhalten – etwa bei Wegeunfällen, gemischten Tätigkeiten oder Unterbrechungen – kommt es auf die juristische Einordnung im Detail an.

 

Fazit

Wir freuen uns über die erfolgreiche Anerkennung des Arbeitsunfalls für unsere Mandantin. Der Fall unterstreicht, wie wichtig es ist, ablehnende Bescheide sorgfältig prüfen zu lassen und gegebenenfalls fristgerecht Widerspruch einzulegen.

Sollten auch Sie eine ablehnende Entscheidung Ihrer Berufsgenossenschaft erhalten haben, empfiehlt sich eine frühzeitige rechtliche Prüfung. Häufig bestehen bessere Erfolgsaussichten, als es auf den ersten Blick scheint.

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