Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Aktuelles aus der Kanzlei


In der Rubrik Aus der Kanzlei berichten wir aus unserer täglichen Arbeit in der Kanzlei. Im Mittelpunkt stehen erfolgreich abgeschlossene Mandate, bei denen wir unsere Mandantinnen und Mandanten in oft schwierigen Situationen begleiten und ihre rechtlichen Ansprüche durchsetzen konnten.

Die dargestellten Fälle geben Einblick in typische Fragestellungen unserer Praxis und zeigen, wie sozialrechtliche oder auch strafrechtliche Verfahren tatsächlich ablaufen – jenseits abstrakter Paragrafen. 


 

Widerspruchsbescheid des ZBFS vom 20.7.26: GdB 100 - aG - B - H bei ME/CFS

ME/CFS und Schwerbehindertenrecht: Widerspruch führt zur Feststellung eines GdB von 100

Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue-Syndrom (ME/CFS) ist eine schwerwiegende, chronische Multisystemerkrankung, die die Betroffenen in ihrem Alltag massiv einschränken kann. Dennoch zeigt die Praxis immer wieder, dass die Erkrankung – insbesondere bei der erstmaligen Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) oder der Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente – nicht selten unterschätzt wird. Die erheblichen Auswirkungen auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben oder die Erwerbsfähigkeit finden häufig nicht die angemessene Berücksichtigung. Ein aktueller Fall im Zusammenhang mit dem GdB aus unserer Kanzlei verdeutlicht dies eindrucksvoll.

 

Ausgangspunkt: GdB von lediglich 40

Unser Mandant leidet unter einer Vielzahl schwerwiegender Erkrankungen. Im Mittelpunkt steht dabei ME/CFS, hinzu kommen:

  • Fibromyalgie,
  • Polyneuropathie,
  • Stuhlinkontinenz,
  • Gangstörung mit erheblicher Sturzneigung,
  • Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS),
  • soziale Phobie sowie
  • Panikstörungen.

Trotz dieser erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen stellte das zuständige Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) - Region Niederbayern zunächst lediglich einen Grad der Behinderung von 40 fest.

Diese Entscheidung wurde der tatsächlichen gesundheitlichen Situation unseres Mandanten aus unserer Sicht nicht gerecht.

 

Erfolgreicher Widerspruch

Wir legten gegen den Bescheid fristgerecht Widerspruch ein und begründeten ausführlich, weshalb die Auswirkungen der Erkrankungen – insbesondere von ME/CFS – im Ausgangsbescheid nicht ausreichend berücksichtigt worden waren. Der Widerspruch hatte vollen Erfolg.

Mit Widerspruchsbescheid vom 20.07.2026 stellte das ZBFS – Landesversorgungsamt einen Grad der Behinderung von 100 fest. Darüber hinaus wurden unserem Mandanten die Merkzeichen

  • G (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr),
  • B (Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson),
  • aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) sowie
  • H (Hilflosigkeit)

zuerkannt.

 

ME/CFS wird nach wie vor häufig unterschätzt

Der Fall zeigt exemplarisch ein Problem, das Betroffene von ME/CFS immer wieder erleben: Die Erkrankung wird – insbesondere zu Beginn eines Feststellungsverfahrens – häufig nicht mit der Schwere bewertet, die ihrer tatsächlichen Auswirkung auf das tägliche Leben entspricht.

ME/CFS ist weit mehr als eine chronische Erschöpfung. Charakteristisch ist insbesondere die belastungsinduzierte Zustandsverschlechterung (Post-Exertional Malaise, PEM), die bereits nach geringen körperlichen oder geistigen Anstrengungen zu einer erheblichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes führen kann. Hinzu kommen je nach Krankheitsbild zahlreiche weitere Einschränkungen, die die Fähigkeit zur selbständigen Lebensführung und zur gesellschaftlichen Teilhabe erheblich beeinträchtigen können.

Gerade wenn – wie im vorliegenden Fall – weitere schwerwiegende Erkrankungen wie Fibromyalgie, Polyneuropathie, Stuhlinkontinenz, eine Gangstörung mit Sturzneigung, PTBS, soziale Phobie und Panikstörungen hinzukommen, ist eine sorgfältige und umfassende Bewertung sämtlicher Funktionsbeeinträchtigungen unerlässlich.

 

Fazit

Der aktuelle Fall zeigt, dass es sich lohnt, einen ablehnenden oder zu niedrig bemessenen Feststellungsbescheid kritisch überprüfen zu lassen. Ein zunächst festgestellter GdB von 40 musste im Widerspruchsverfahren auf einen GdB von 100 korrigiert werden. Zusätzlich wurden die Merkzeichen G, B, aG und H anerkannt.

Gerade bei ME/CFS zeigt sich immer wieder, dass die tatsächlichen Auswirkungen der Erkrankung auf das Leben der Betroffenen im Verwaltungsverfahren zunächst nicht immer ausreichend gewürdigt werden. Eine sorgfältige rechtliche Prüfung und eine fundierte Begründung im Widerspruchsverfahren können daher entscheidend dafür sein, dass die gesundheitlichen Einschränkungen zutreffend berücksichtigt werden.

 

Das könnte Sie auch interessieren:

Kanzlei

Rechtsanwaltskanzlei Klose
Yorckstr. 22
93049 Regensburg

Telefon: 0941 307 44 55 0
Telefax: 0941 307 44 55 1

Email: kanzlei@ra-klose.com
Web: www.ra-klose.com 

Montag - Donnerstag: 8.30 - 17.00 h
Freitag: 8.30 - 13.00 h

Kostenlose Parkplätze
Barrierefreier Zugang 

Anwälte

Mathias Klose
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Strafrecht

Christian Falke *
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht
Mediator (HS Regensburg)

Dr. Martin Bartmann **
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

 

* angestellter Rechtsanwalt   ** freier Mitarbeiter

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.