Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Erneut erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde

In einem Rechtsstreit um Krankengeld war unsere Mandantin in I. Instanz vor dem Sozialgericht unterlegen. Gegen diese Entscheidung war dann durch unsere Mandantin das Rechtsmittel der Berufung zum Bayerischen Landessozialgericht (LSG) in München eingelegt. Dieses vertrat die Ansicht, die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil sei nicht fristgerecht eingelegt worden und hat die Berufung durch Beschluss (§ 158 SGG) verworfen und die Revision nicht zugelassen.  Gegen diese Entscheidung des LSG haben wir dann Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt und Verfahrensfehler des LSG in seinem Beschluss gerügt (§ 160a Abs. 2 Nr. 3 SGG). Zu Recht.

Ausbildungsplatz für Rechtsanwaltsfachangestellte (m/w/d)

Wir suchen zum Beginn des Ausbildungsjahres 2021/22 einen Auszubildenden zum Rechtsanwaltsfachangestellten (m/w/d). Sie erwartet eine Ausbildung in einem sehr interessanten und abwechslungsreichen Beruf mit besten Zukunftsaussichten. Sie erhalten einen eigenen Arbeitsplatz in einem modernen Arbeitsumfeld und werden sorgfältig in den Beruf und die anfallenden Tätigkeiten eingearbeitet. Schon während Ihrer Ausbildung dürfen und sollen sie diese dann auch selbständig ausführen.

Stellenangebot für Rechtsanwaltsfachangestellte (m/w/d)

Wir suchen ab dem Mai eine Rechtsanwaltsfachangestellte (m/w/d) in Teilzeit. Die wöchentliche Arbeitszeit liegt flexibel nach Ihren Wünschen zwischen sechs und 25 Stunden. Sie erwartet ein moderner und abwechslungsreicher Arbeitsplatz in einer netten, angenehmen und unkomplizierten Arbeitsatmosphäre in einer fachlich spezialisierten Kanzlei. Zu Ihren Aufgaben werden - abgesehen von Buchhaltung und Zwangsvollstreckung - alle typischen Rechtsanwaltsfachangestelltentätigkeiten zählen, von der Terminplanung über die Mandantenbetreuung bis zur Postbearbeitung.

Eilverfahren beschleunigt das Bewilligungsverfahren

Im Februar dieses Jahres suchte uns unsere Mandantin auf. Sie hatte im August und September vergangen Jahres, also vor etwa einem halben Jahr (!) bei der Bundesagentur für Arbeit - Agentur für Arbeit Regensburg - Anträge auf Zahlung von Arbeitslosengeld gestellt. Trotz vieler Anrufe und zuletzt einer Aufforderung mit Fristsetzung per Einschreiben entschied die Arbeitsagentur nicht über den Antrag. Der genaue Grund dafür blieb unklar. Unsere Mandantin war sich sicher, sämtliche angeforderten Unterlagen im Rahmen der Antragstellung abgegebene zu haben. Da über den Antrag auf Arbeitslosengeld nicht entschieden wurde, lebte unsere Mandantin seit August vergangenen Jahres von ihren Ersparnissen. Diese gingen nun zu Ende. Es galt daher, eine schnelle Lösung zu finden. Dies gelang.

ULAK nimmt Klagen zurück

Unsere Mandantin erhielt von der ULAK zwei Mahnbescheide über Beiträge in einer Gesamthöhe von rund 46.000 €. Gegen die Mahnbescheide wurde Widerspruch erhoben, so dass in das herkömmliche Klageverfahren übergeleitet wurde. Nachdem zwischen meiner Mandantin und der SOKA Bau bereits seit Längerem außergerichtliche Verhandlungen über die Anwendbarkeit des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) gelaufen waren, wurde das arbeitsgerichtliche Verfahren das Ruhen angeordnet. Meiner Mandantin gelang es in der Folgezeit über die Mitgliedschaft in der Schreinerinnung der SOKA Bau zu vermitteln, dass der VTV nicht anzuwenden ist und damit keine Beiträge zu erheben sind.

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