Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Kostentragung nach Erledigungserklärung im GdB-Prozess

In einem Berufungsverfahren war weiterhin die Höhe des GdB streitig. Ziel war es, für unsere an systemischer Mastozytose leidende Mandantin einen GdB von mindestens 50 zu erreichen, nachdem außergerichtlich und in I. Instanz nur ein solcher von 30 festgestellt worden war. Im Berufungsverfahren führte u.a. die Einholung eines Gutachtens nach § 109 SGG zu dem gewünschten Ergebnis. Das zuständige Versorgungsamt (Landkreis Bautzen - Landratsamt - Rechts- und Kommunalamt) erließ nach Eingang des Gutachtens nach § 109 SGG einen Bescheid, durch den der GdB unserer Mandantin rückwirkend zum 26.01.2016 auf 60 festgestellt wurde.

Krankenkasse erkennt langfristigen Heilmittelbedarf an

Mein Mandant beantragte unter Vorlage einer fachärztlichen Verordnung die Genehmigung eines langfristigen Behandlungsbedarfs für Heilmittel nach § 8a der Heilmittel-Richtlinie, konkret Physiotherapie. Seine Krankenkasse, die AOK Bayern/Direktion Amberg erteilte die Genehmigung nichht. Auch das Widerspruchsverfahren brachte keinen Erfolg. Anders das Klageverfahren vor dem Sozialgericht Regensburg (Az. S 16 KR 416/18).

132. Aktualisierung des BAföG-Handbuchs

Die 132. Aktualisierungslieferung von "Das Bundesausbildungsförderungsgesetz Handbuch der wichtigsten Vorschriften und Urteile für die Praxis", bearbeitet von Mathias Klose ist aktuell erschienen und im Fachhandel und als Online-Modul erhältlich: https://www.walhalla.de/oeffentlicher-dienst-verwaltung/ausbildungsfoerderung/1893/das-bundesausbildungsfoerderungsgesetz

Eilrechtsschutzantrag erfolgreich

Unser bei der AOK Bayern - Direktion Regensburg - krankenversicherter Mandant bezog zunächst von der Arbeitsagentur Arbeitslosengeld nach § 146 SGB III. Krankheitsbedingt begehrte er dann die Zahlung von Krankengeld. Diese lehnte die Zahlung von Krankengeld ab mit der Begründung, im Gesundheitszustand es Klägers sei keine Verschlimmerung eingetreten.  Die behandelnden Ärzte stellten die Arbeitsunfähigkeit aufgrun psychischer Erkrankungen jedoch weiterhin fest. Zusätzlich zum erhobenen Widerspruch wurde beim Sozialgericht Regensburg gegen die AOK der Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt, um den Lebensunterhalt unseres Mandanten kurzfristig sichern zu können. Mit Erfolg.

Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Sozialleistungsbetrugs eingestellt

Unsere Mandantin bezog Leistungen nach dem SGB II. Durch das zuständige Jobcenter wurde gegen unsere Mandantin im Jahr 2020 Strafanzeige wegen des Verdachts des Betrugs (§ 263 StGB) erstattet. Sie soll zu Unrecht SGB II-Leistungen bezogen haben, da sie angeblich in einer Bedarfsgemeinschaft lebe, was sie im Antrag aber nicht angegeben habe; das Einkommen und Vermögen ihres Partners sei anzurechnen, so dass sich ein geringerer Leistungsanspruch ergebe. Dieser Verdacht konnte aber ausgeräumt werden.

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