Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Zu Unrecht angeklagt - Freispruch vor dem Schöffengericht

Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft (§ 249 StGB - Raub). Ein solcher lag unserem Mandanten, der im Prozess vor dem Amtsgericht Regensburg - Schöffengericht - von seinem Schweigerecht Gebrauch machte, zur Last. Er soll am 20.02.2020 die Geschadigte in Kelheim, aufgrund eines zuvor gefassten gemei samen Tatplans in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken zusammen mit einem anderweitig Verfolgten Mittäter an den Armen fest, um dieser ihre Tasche samt lnhalt zu entwenden. Der Tatverdacht beruhte insbesondere darauf, dass die Geschädigte unseren Mandanten nach einer durchgeführten Wahllichtbildvorlage zu "80 - 90 Prozent" anhand seiner Augenpartie wiedererkannt habe. Der Tatverdacht erhärtete sich im Rahmen der Hauptverhandlung nicht. Im Gegenteil.

Rechtsanwalt Falke ist nun auch zertifizierter Verfahrensbeistand

Das Gericht hat dem minderjährigen Kind in Kindschaftssachen, die seine Person betreffen, einen geeigneten Verfahrensbeistand zu bestellen, soweit dies zur Wahrnehmung seiner Interessen erforderlich ist (§ 158 Abs. 1 FamFG). Der Verfahrensbeistand hat das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen. Er hat das Kind über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens in geeigneter Weise zu informieren (§ 158 Abs. 4 S. 1,2 FamFG).

Ermittlungsverfahren wegen falscher Versicherung an Eides Statt eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt ermittelte gegen unsere Mandantin wegen des Verdachts der falschen Versicherung an Eides Statt (§ 156 StGB). Im Zuge eines Gewaltschutzverfahrens soll sie vorsätzlich falsche Angaben gemacht haben. Daher drohte ihr nun Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Die drohende Strafe konnte nun abgewendet werden.

Vergleich über Erwerbsminderungsrente im Widerspruchsverfahren

Unser Mandant noch berufstätiger Mandant hatte bei der Bund eine Erwerbsminderungsrente beantragt; sein Ziel war eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Sowohl orthopädische als auch psychiatrische Beschwerden liegen bei unserem Mandanten vor. Wie so häufig wurde der Rentenantrag aber durch die Rentenversicherung abgelehnt. Gegen den Ablehnungsbescheid wurde Widerspruch erhoben. Nach der Einholung eines orthopädischen Sachverständigengutachten und eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens machte die DRV im Widerspruchsverfahren unserem Mandanten ein erfreuliches Angebot:

Grundsicherung trotz Immobilienbesitz in Tunesien

Unsere Mandantin, eine marokkanische Staatsangehörige, beantragte bei der Stadt Straubing Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§ 41 SGB XII). Die Stadt Straubing lehnte den Antrag aber mit Begründung ab, unsere Mandantin sei nicht hilfebedürftig i.S.d. SGB XII. begründet wurde die fehlende Hilfevbedürftigkeit damit, dass unsere Mandantin Alleineigentümerin eines bebauten Grundstücks in Marokko ist, das einen Verkehrswert von über 33.000,- € hat. Gegen diese Ablehnugsentscheidung wurde mit Erfolg Widerspruch eingelegt. Die Regierung von Niederbayern als zuständige Widerspruchsbehörde half dem Widerspruch ab und verpflichtete die Stadt Straubing zur Zahlung von Sozialhilfe:

Deutsche Rentenversicherung KBS erkennt Anspruch auf Erwerbsminderungsrente an

Unsere Mandantin leidet seit Langem an verschiedenen Erkrankungen insbesondere auf psychiatrischem medizinischem Fachgebiet. Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS)  gewährte ihr aus diesem Grunde zunächst auch eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, zeitlich jedoch befristet bis zum 30.04.2020. Die beantragte weitergehende  Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung nach § 43 SGB VI lehnte die DRV KBS ab mit der Begründung, ab dem 01.05.2020 würden die medizinischen Rentenvoraussetzungen bei unsrerer Mandantin nicht mehr vorliegen; das obwohl eine von der DRV KBS erst im Oktober/November 2018 durchgeführte stationäre Maßnahme ohne nennenswerten dauerhaften Erfolg blieb. Gegen diese Entscheidung wurde letztendlich Klage zum Sozialgericht Regensburg (Aktenzeichen S 10 R 315/20) erhoben. Mit Erfolg.

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