Unser Mandant leidet an mehreren Erkrankungen, insbesondere seit Langem an Depressionen. Er hatte deswegen in den letzten Jahren auch bereits mehrere stationäre Klinikaufenthalte, Psychotherapie und medikamentöse Behandlung absolviert - leider ohne wesentliche Besserung. Seine Berufstätigkeit konnte er deswegen schon länger nicht mehr ausüben, von der Krankenkasse war er im Krankengeldbezug zwischenzeitlich auch ausgesteuert. Er beantragte deswegen bei seiner Rentenversicherung, der DRV Bund, auch eine Rente wegen Erwerbsminderung nach § 43 SGB VI.
Ohne Erfolg. Der Antrag wurde, wie der anschließende Widerspruch, abelehnt, so dass Klage zum Sozialgericht Regensburg erhoben werden musste. Mit Erfolg.