Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Pflegekasse übernimmt Kosten eines Niedrigflurbetts

Unsere pflegebedürftige Mandantin beantragte bei ihrer Pflegeversicherung, der Knappschaft in Essen, die Versorgung mit einem Niedrigflurbett. Dies lehnt die Pflegekasse mit der Begründung ab, das Bett sei nicht notwendig, ein Pflegebett sei bereits vorhanden. Dagegen wurde mit Erfolg Widerspruch erhoben. Durch Abhilfebescheid vom 27.01.2022 (VNr. 78...8) revidierte die Knappschaft nun ihre ursprüngliche Entscheidung und bewilligte das beantragte "Hilfsmittel zur Pflegeerleichterung". 

Versorgung mit Freestyle-Libre-2-System bei Spät-Dumping-Syndrom

Unser Mandant leidet u.a. am Spät-Dumping-Syndrom, das zu einer instabilen Blutzuckerregulation und zu Hypoglykämiesymptomen führt. Zur kontinuierlichen Blutzuckermessung beantragte er bei seiner Krankenkasse, der AOK Bayern, die Versorgung mit einem Freestyle-Libre-2-System. Diesen Antrag lehnte die AOK ab. Auch der Widerspruch blieb ohne Erfolg. Der Rechtsstreit landete daher  vor dem Sozialgericht Regensburg (Az. S 14 KR 1208/20).

Mediation auch in Betriebsprüfungsprozessen erfolgreich einsetzbar

Das Güterichterverfahren kommt in nahezu allen Bereichen der Sozialgerichtsbarkeit immer mehr zur Anwendung. Ziel des Güterichterverfahrens ist es, dass während eines laufenden Sozialgerichtsverfahrens die Beteiligten, also Kläger und Beklagter bzw. Antragsteller uns Antragsgegner, selbst eine Lösung entwickeln. Häufig kommt dabei die Mediation zum Einsatz. Diese eigene Lösung ersetzt dann das eigentliche Urteil des Gerichts bzw. den entsprechenden Beschluss. Das Güterichterverfahren hat vor allem drei große Vorteile, wenn alle Beteiligten mitwirken:

LRA zahlt Ausbildungsförderung nach

Unser Mandant beantragte für den Besuch der 12. Klasse des Gymnasiums im Schuljahr 2021/22 BAföG. Das Landratsamt (LRA) Cham als zuständiger Ausbildungsförderungsträger lehnte den Antrag ab.  Für Schüler von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen würde Ausbildungsförderung nur geleistet, wenn sie nicht bei den Eltern wohnen und von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht erreichbar sei. Unser Mandant würde aber bei seinem Vater wohnen. Gegen den Ablehnungsbescheid des LRA Cham - Amt für Ausbildung - wurde mit Erfolg Widerspruch erhoben.

Beiträge ja - Säumniszuschläge nein

Nach einer Betriebsprüfung erhob die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) von unserer Mandantin, die im Sicherheitsbereich tätig ist, Sozialversicherungsbeiträge und Säumniszuschläge in einer Gesamthöhe von rund 27.000 € nach. Der Rechtsstreit landete letztlich vor dem Sozialgericht Landshut (Aktenzeichen S 1 BA 36/21). In dem Termin zur Erörterung der Sach- und Rechtslage vom 13.01.2022 konnte der angestrebte Vergleich mit der DRV Bund geschlossen werden. An der Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung war argumentativ wenig zu rütteln. Anders aber an den Säumniszuschlägen, die nach der sozialgerichtlichen Rechtsprechunhg an strenge Voraussetzungen geknüpft sind.  

Ermittlungsrichterin hebt Haftbefehl auf

In einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge war gegen einen Mandanten ein Haftbefehl erlassen worden. Dieser wurde nun am 12.01.20222 durch die Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Detmold (Az. 2 Gs 65/22) erfreulicherweise wieder aufgehoben. 

Schuldunfähigkeit verhindert Bestrafung

Wer einen Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei einer Diensthandlung tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft (§ 114 StGB - tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte). Ohne Schuld handelt aber, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen einer Intelligenzminderung oder einer schweren anderen seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln (§ 20 StGB - Schuldunfähigkeit). Wegen Schuldunfähigkeit wurde jüngst ein gegen einen unserer Mandanten geführtes Ermittlungsverfahren eingestellt.

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