Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Straftat mittels Mobiltelefon nur bei Besitz des Geräts

Unserem Mandanten lag zur Last, über WhatsApp Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen versendet zu haben, was nach § 86a StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahnet wird. Im Ermittlungsverfahren konnte jedoch gezeigt werden, dass das Mobiltelefon und die sim-Karte zwar von unserem Mandanten gekauft wurden und der Vertrag auch auf unseren Mandanten läuft, er es jedoch schon weit vor dem angeblichen Tatzeitpunkt einer dritten Person zum Gebrauch überlassen hatte. Er konnte somit die ihm zur Last liegende Tat nicht begangen haben. Das Ermittlungsverfahren wurde daraufhin, wie von Rechtsanwalt Klose beantragt, mangels Tatverdachts wieder eingestellt (Staatsanwaltschaft Regensburg, Verfügung vom 24.02.2022, Az. 302Js 27195/21).

Warum Sie Behörden nicht immer trauen sollten...

Landläufig herrscht allgemein die Meinung, dass gerade Sozialbehörden sich immer redlich verhalten. Dass Informationen korrekt erteilt werden. Dass Entscheidungsgrundlagen richtig und vollständig mitgeteilt werden. Wer dann aber konkret in Kontakt mit den Sozialbehörden kommt, revidiert seine Meinung oftmals schnell. So ist auch ein aktueller Fall aus unser Kanzlei rechtlich mehr als bedenklich - sozialrechtlich in jedem Fall, möglicherweise sogar strafrechtlich.

Krankenkasse verlangt fachärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit

Auch nach fast 15 Berufsjahren erlebt man immer wieder kaum zu glaubende Überraschungen - so aktuell in einem Rechtsstreit um die Zahlung von Krankengeld. Unser Mandant ist seit Oktober 2021, also noch nicht einmal sehr lange, arbeitsunfähig krank. Die Arbeitsunfähigkeit wurde bislang immer hausärztlich bescheinigt. Nach dem klaren Gesetzeswortlaut von § 46 SGB V ist dies auch völlig ausreichend: "Der Anspruch auf Krankengeld entsteht ... von dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit an. (§ 46 S. 1 SGB V). Eindeutig spricht das Gesetz von ärztlicher Feststellung, nicht von fachärztlicher Feststellung. Ebenso sieht es die höchstrichterliche Rechtsprechung. Diese verlangt nur die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch einen approbierten Arzt, es muss sich nicht einmal um einen Vertragsarzt handeln. Auch die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 SGB V (Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie) verlangt ausnahmslos nur die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit. Die Krankenkasse unseres Mandanten scheint insoweit jedoch eine eigene und sehr exklusive Rechtsansicht zu haben. Mit Schreiben vom 9. Februar teilte Sie unserem Mandanten mit: "Bitte beachten Sie, dass nach dem Facharzttermin die weitere Arbeitsunfähigkeit nur noch durch den Facharzt attestiert werden kann".

Mehr Service (3): Besprechungen per Videokonferenz

Seit Beginn der Corona-Pandemie haben sich Seminare, Gerichtsverhandlungen und vor allem auch Besprechungen per Videokonferenz etabliert. Um unser Serviceangebot für unsere Mandanten zu erweitern, übernehmen wir Besprechungen per Videokonferenz nun dauerhaft. Die Besprechungen mit unseren Mandanten können wir daher - nach Mandantenwunsch - telefonisch, persönlich in der Kanzlei oder online im Wege einer Videokonferenz. 

Die (doch) selbständige Steuerberaterin

Unsere Mandantin ist als Steuerberaterin tätig. Neben ihrer Tätigkeit in eigener Steuerkanzlei ist sie für eine andere Steuerkanzlei tätig. Die Tätigkeit erfolgt auf der Grundlage eines Dienstvertrags, soll also nach der Vorstellung beider Beteiligten eine sozialversicherungsfreie selbständige Tätigkeit sein. Die mit der Prüfung des sozialversicherungsrechtlichen Status befasste Deutsche Rentenversicherung Bund - Clearingstelle - sah dies anders und ging zunächst, wie so häufig, von einer sozialversicherungspflichtigen abhängigen Beschäftigung aus. In der Anhörung (§ 24 SGB X) teilte die DRV Bund mit:

Aktualisierung des BAföG-Handbuchs erscheint im März

Nachdem vor Kurzem der BAföG-Ratgeber, der sich an juristische Laien richtet, erschienen ist, erscheint im März die Aktualisierung des BAföG-Handbuchs von Rechtsanwalt Klose, das sich an das juristische Fachpublikum, besonders an Rechtsanwälte und Behördenmitarbeiter, richtet. Schwerpunkt der 137. Aktualisierungslieferung ist das "Update" der bisher kommentierten Vorschriften und die Einarbeitung der bis Anfang Januar 2022 veröffentlichten Rechtsprechung zum Ausbildungsförderungsrecht.  

Kanzlei

Rechtsanwaltskanzlei Klose
Yorckstr. 22
93049 Regensburg

Telefon: 0941 307 44 55 0
Telefax: 0941 307 44 55 1

Email: kanzlei@ra-klose.com
Web: www.ra-klose.com 

Montag - Donnerstag: 8.30 - 17.00 h
Freitag: 8.30 - 13.00 h

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Barrierefreier Zugang 

Anwälte

Mathias Klose
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Christian Falke *
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Fachanwalt für Sozialrecht
Mediator (HS Regensburg)

Dr. Martin Bartmann **
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Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

 

* angestellter Rechtsanwalt   ** freier Mitarbeiter

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