Bei unserer Mandantin war eine Betriebsprüfung durchgeführt worden. Als Folge der Betriebsprüfung forderte die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Sozialversicherungsbeiträge in fünfstelliger Höhe nach und erhob auf diese Beiträge auch Säumniszuschläge. Im letztlich durchgeführten Klageverfahren wurde eine dahingehende Einigung zwischen unserer Mandantin und der DRV geschlossen, dass die Rentenversicherung auf die Geltendmachung von Säumniszuschlägen verzichtet.
Dies beachteten anschließend auch die jeweiligen Einzugsstellen (die DRV setzt Beiträge und Säumniszuschläge nur fest, tatsächlich zu bezahlen sind die festgesetzten Beträge aber an die jeweiligen Krankenkassen bzw. an die Minijob-Zentrale, soweit es um (doch nicht) geringfügige Beschäftigungen geht) - abgesehen von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, die Mini-Job-Zentrale.