Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

Mediation auch in Betriebsprüfungsprozessen erfolgreich einsetzbar

Das Güterichterverfahren kommt in nahezu allen Bereichen der Sozialgerichtsbarkeit immer mehr zur Anwendung. Ziel des Güterichterverfahrens ist es, dass während eines laufenden Sozialgerichtsverfahrens die Beteiligten, also Kläger und Beklagter bzw. Antragsteller uns Antragsgegner, selbst eine Lösung entwickeln. Häufig kommt dabei die Mediation zum Einsatz. Diese eigene Lösung ersetzt dann das eigentliche Urteil des Gerichts bzw. den entsprechenden Beschluss. Das Güterichterverfahren hat vor allem drei große Vorteile, wenn alle Beteiligten mitwirken:

Beiträge ja - Säumniszuschläge nein

Nach einer Betriebsprüfung erhob die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) von unserer Mandantin, die im Sicherheitsbereich tätig ist, Sozialversicherungsbeiträge und Säumniszuschläge in einer Gesamthöhe von rund 27.000 € nach. Der Rechtsstreit landete letztlich vor dem Sozialgericht Landshut (Aktenzeichen S 1 BA 36/21). In dem Termin zur Erörterung der Sach- und Rechtslage vom 13.01.2022 konnte der angestrebte Vergleich mit der DRV Bund geschlossen werden. An der Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung war argumentativ wenig zu rütteln. Anders aber an den Säumniszuschlägen, die nach der sozialgerichtlichen Rechtsprechunhg an strenge Voraussetzungen geknüpft sind.  

Rücknahmebescheid über 19.640,01 € wieder aufgehoben

Unsere Mandantin sollte einen Betrag in Höhe von 19.640,01 € an das Jobcenter Stadt Regensburg erstatten. Diesen Betrag sollte sie in den Jahren 2015 und 2016 zu Unrecht bezogen haben. Das Jobcenter vermutete bei der Antragstellung nicht angegebenes Vermögen. Es vermutete aber eben nur und wußte es nicht. Den Rücknahmebescheid (§ 45 SGB X) stützte der Grundsicherungsträger dementsprechend auf die "Unaufklärbarkeit der Hilfebedürftigkeit". Dieser erwies sich aber als rechtswidrig.

Schuldunfähigkeit verhindert Bestrafung

Wer einen Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei einer Diensthandlung tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft (§ 114 StGB - tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte). Ohne Schuld handelt aber, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen einer Intelligenzminderung oder einer schweren anderen seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln (§ 20 StGB - Schuldunfähigkeit). Wegen Schuldunfähigkeit wurde jüngst ein gegen einen unserer Mandanten geführtes Ermittlungsverfahren eingestellt.

O-Ton Richterin: "Nie mehr diese Sachverständige"

In einem vor dem Sozialgericht Regensburg laufenden Prozess geht es um die Versorgung unseres Mandanten mit medizinischem Cannabis auf Kosten seiner Krankenkasse. Um die medizinischen Voraussetzungen des Versorgungsanspruchs zu prüfen, ernannte das Gericht die Ärztin für Neurologie und Psychiatrie/Psychotherapie Dr. E. zur Sachverständigen. Diese fertigte zwar dann auch - zumindest formell - ein Gutachten an, inhaltlich beantwortete es die gestellten Beweisfragen in keiner Weise, sondern ließ diese im ganz Wesentlichen offen; erkennbar war aber auch eine klare Tendenz gegen den Versorgungsanspruch. Dies war durch uns bereits schriftlich gerügt worden und darauf hingewiesen worden, dass dieses "Gutachten" keine taugliche Entscheidungsgrundlage sei. Das Gericht sah dies genauso. 

Fortbildung zum Fachanwalt für Sozialrecht

Ein ganz wesentlicher Schwerpunkt der Anwaltskanzlei Klose liegt auf dem Sozialrecht. Rechtsanwalt Mathias Klose ist insoweit bereits seit 2011 befugt, die Bezeichnung Fachanwalt für Sozialrecht zu führen. Zudem ist er seit schon mehreren Jahren stellvertretendes Mitglied des Fachprüfungsausschusses Sozialrecht der Rechtsanwaltskammern Nürnberg und Bamberg. Rechtsanwalt Christian Falke will nun denselben Weg gehen und absolviert die theoretische Ausbildung zum Fachanwalt für Sozialrecht.

Vergewaltigungsvorwürfe waren haltlos

Ein wahrer "Klassiker" der Strafrechtspraxis ist der Vorwurf einer sexuellen Nötigung, eines Missbrauchs oder einer Vergewaltigung nach einer Trennung. Dies ist bedauerlicherweise auch unserem Mandanten widerfahren. Nach der Trennung von seiner Lebensgefährtin erhob diese schwerwiegende Vorwürfe gegen ihn. Er soll sie mehrmals gegen ihren Willen zu Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Diese Vorwürfe erwiesen sich jedoch als haltlos.

Kanzlei

Rechtsanwaltskanzlei Klose
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Anwälte

Mathias Klose
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Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

 

* angestellter Rechtsanwalt   ** freier Mitarbeiter

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