In einem Rechtsstreit vor dem Sozialgericht Landshut (S 10 P 78/20) geht es um den unserer Mandantin zustehenden Pflegegrad. Unsere Mandantin erchtet den bei ihr vorliegenden Pflegegrad höher als ihre Pflegekasse (Audi BKK). Nach Begründung der Klage hat das Sozialgericht, wie üblich, eine Sachverständige beauftragt, unsere Mandantin n Bezug auf deren pflegerelevante Einschränkungen zu begutachten. Bei dem Begutachtungstermin in der Wohnung unserer Mandantin, bei dem auch der Ehemann unserer Mandantin anwesend war, kam es zu Unstimmigkeiten und Meinungsverschiedenheiten zwischen den Beteiligten. Die gerichtlich bestellte Pflegesachverständige verließ daraufhin die Wohnung unserer Mandantin und brach die Begutachtung ab.
Aufgrund des von unserer Mandantin geschilderten Verhaltens der Pflegesachverständigen, das durch deren Ehemann bestätigt wurde, wurde die Sachverständige durch uns wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt.