Nahezu alle Gerichtsordnungen sehen mittlerweile die Möglichkeit vor, Verhandlungen im Wege der Bild-/Tonübertragung durchzuführen, etwa das SGG in § 110a oder die ZPO in § 128a: "Das Gericht kann den Beteiligten, ihren Bevollmächtigten und Beiständen auf Antrag oder von Amts wegen gestatten, sich während einer mündlichen Verhandlung an einem anderen Ort aufzuhalten und dort Verfahrenshandlungen vorzunehmen. Die Verhandlung wird zeitgleich in Bild und Ton an diesen Ort und in das Sitzungszimmer übertragen.". Vor Beginn der Corona-Pandemie fehlten an vielen Gerichten aber noch die technischen Voraussetzungen hierfür. Erst im Laufe der Pandemie wurde in Bayern wirklich ernsthaft begonnen, die bayerischen Gerichte mit der erforderlichen Technik auszustatten.
Dennoch sind die Gerichte bislang sehr zurückhaltend, Verhandlungen im Wege der Videokonferenz über das freistaateigene Portal https://join.video.bayern.de/ durchzuführen. Es dauerte daher auch bei uns in der Kanzlei lange bis wir die Gelegenheit hatten, per Videokonferenz zu verhandeln. Nun aber war es soweit.
Unsere "Premieren-Videoverhandlung" fand am 18. Mai statt.