In letzter Zeit häufen sich die Rückforderungen von angeblich zu Unrecht gewährtem Kurzarbeitergeld (KUG) durch die Arbeitsagenturen. Parallel dazu nimmt die Zahl der strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen Arbeitgeber wegen Betrugs (§ 263 StGB) oder Subventionsbetrugs (§ 264 StGB) zu, wenn diese zu Unrecht Kurzarbeitergeld beantragt hatten. Es ist also nicht verwunderlich, dass die Unsicherheit unter Arbeitgebern nach der Beantragung von KUG steigt. Wir haben daher einen ersten kurzen Überblick erstellt, der Ihnen einen ersten Überblick zur strafrechtlichen Problematik nach dem dem unrechtmäßigen Bezug von KUG verschafft: https://ra-klose.com/leistungsspektrum/strafrecht/kug-subventions-betrug