Der "Erwerbsminderungsrenten-Klassiker": Der Mandant ist schwer krank, doch die Rentenversicherung sieht das anders und verwehrt ihm die beantragte Erwerbsminderungsrente. Das passiert täglich - leider - zig Mal.
Aber: Lassen Sie sich dadurch nicht entmutigen, gehen Sie den (Rechts-) Weg weiter. Der Weg mag mitunter steinig sein, führt aber häufig zum Ziel.
So auch in einem aktuellen Fall aus unserer Sozialrechtskanzlei: Durch ein medizinisches Sachverständigengutachten konnte die DRV Bayern Süd davon überzeugt werden, dass unser Mandant seit Rentenantragstellung im Mai 2023 erwerbsgemindert ist. Die Rentenversicherung unterbreitete daher nun das "Angebot", unserem Mandanten rückwirkend ab Juni 2023 eine unbefristete Rente wegen Erwerbsminderung zu gewähren. Ein Angebot, das unser Mandant natürlich gerne angenommen hat (SG Landshut - S 7 R 623/23).