Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Strafrecht Mathias Klose, Yorckstr. 22, 93049 Regensburg

GdB 50 bei Morbus Crohn und Depression

Unser Mandant leidet an Morbus Crohn und einer Depression. Er stritt mit dem Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) Region Oberpfalz um die Höhe des daraus resultierenden Gesamt-GdB. Das ZBFS hielt einen Gesamt-GdB von 40 für ausreichend. Aus Sicht unseres Mandanten war ein GdB von 50 angezeigt. Der Rechtsstreit landete nach Durchführung des Widerspruchsverfahrens vor dem Sozialgericht Regensburg.

Info: Kurzarbeitergeld und Betrug bzw. Subventionsbetrug

In letzter Zeit häufen sich die Rückforderungen von angeblich zu Unrecht gewährtem Kurzarbeitergeld (KUG) durch die Arbeitsagenturen. Parallel dazu nimmt die Zahl der strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen Arbeitgeber wegen Betrugs (§ 263 StGB) oder Subventionsbetrugs (§ 264 StGB) zu, wenn diese zu Unrecht Kurzarbeitergeld beantragt hatten. Es ist also nicht verwunderlich, dass die Unsicherheit unter Arbeitgebern nach der Beantragung von KUG steigt. Wir haben daher einen ersten kurzen Überblick erstellt, der Ihnen einen ersten Überblick zur strafrechtlichen Problematik nach dem dem unrechtmäßigen Bezug von KUG verschafft: https://ra-klose.com/leistungsspektrum/strafrecht/kug-subventions-betrug 

Strafverfahren wegen Sozialleistungsbetrugs wegen Geringfügigkeit eingestellt

Unser Mandant war angeklagt, zum Nachteil der Bundesagentur für Arbeit - Agentur für Arbeit Regensburg, von der er Arbeitslosengeld bezogen hatte, einen Sozialleistungsbetrug (§ 263 StGB) begangen zu haben, indem er nicht bzw. nicht rechtzeitig mitgeteilt habe, dass er wieder einer Erwerbstätigkeit nachgehe. Der Arbeitsagentur sei so ein Schaden von fast 1.000 € entstanden. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Regensburg führte aber nicht zu eine Verurteilung. Vielmehr wurde das gegen den von Rechtsanwalt Christian Falke verteidigten Mandanten im Rahmen der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Regensburg am 7. November 2022 wegen Geringfügigkeit (§ 153 StPO) eingestellt.

Kurzer Prozess? Nicht mit dem ZBFS!

Wir streiten für einen Mandanten vor dem Bayer. LSG um OEG-Leistungen. Gegen das erstinstanzliche klageabweisende Urteil hatten wir Berufung eingelegt. Die Berufung haben wir mit Schriftsatz vom 16.05.2022 begründet. Die Gegenseite, der Freistaat Bayer, vertreten durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) - Zentrale - Landesversorgungsamt in Bayreuth, erwiderte auf die Berufung nicht. Trotz gerichtlicher Aufforderung und einer Erinnerung tat das ZBFS nichts. Auf eine erneute Erinnerung antwortete das Landesversorgungsamt am 26.10.2022 wie folgt:

Sozialversicherungspflicht vermieden: Vom mitarbeitenden Gesellschafter zum geschäftsführenden Gesellschafter

Unser Mandant ist Gesellschafter einer GmbH. Er arbeitete zunächst aufgrund eines Dienstvertrags auf selbständiger Basis für die GmbH. Im Rahmen einer Betriebsprüfung (§ 28p SGB IV) wurde dies von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund beanstandet. Unser Mandant sei aufgrund fehlender Rechtsmacht, ihm nicht genehme Entscheidungen der GmbH zu verhindern, ihm Verhältnis zur GmbH abhängig beschäftigt. Dementsprechend ergab sich auch eine Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Vergangenheit gegen die GmbH. Unser Mandant als mitarbeitender Gesellschafter war nicht selbständig.

Kanzlei

Rechtsanwaltskanzlei Klose
Yorckstr. 22
93049 Regensburg

Telefon: 0941 307 44 55 0
Telefax: 0941 307 44 55 1

Email: kanzlei@ra-klose.com
Web: www.ra-klose.com 

Montag - Donnerstag: 8.30 - 17.00 h
Freitag: 8.30 - 13.00 h

Kostenlose Parkplätze
Barrierefreier Zugang 

Anwälte

Mathias Klose
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Strafrecht

Christian Falke *
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht
Mediator (HS Regensburg)

Dr. Martin Bartmann **
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

 

* angestellter Rechtsanwalt   ** freier Mitarbeiter

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.